TV-Sternchen Juliette parkt vor Standesamt: So teuer wird ihr Fehlerchen
Leipzig - Man kann noch so ein guter, vorausschauender und anständiger Autofahrer sein: Wenn man einmal einen Fehler begeht, kann das teuer werden. Das musste auch TV-Sternchen Juliette Lau (22) jetzt schmerzhaft erfahren. Aber sie hat wegen einer möglichen Behördenpanne Hoffnung auf Strafmilderung.

Schnell mit dem Auto in die City gedüst, fix zentral geparkt, um keinen allzu langen Fußweg zu haben und ruckzuck eine Besorgung erledigt. Das Ordnungsamt wird schon nicht ausgerechnet in dieser kurzen Zeit kontrollieren, nicht wahr?!
Zurück am Wagen folgt dann aber manchmal das böse Erwachen: Ein Strafzettel wartet wedelnd am Frontscheibenwischer.
Wer seinen Fehler einsieht - und stand man auch noch so kurz falsch - überweist das Bußgeld an die sich freuende Stadtkasse. Das droht nun auch Juliette, die durch "Are You The One" bekannt wurde und aktuell immer donnerstags um 20.15 Uhr in der ProSieben-Kuppelshow "Der Heiratsmarkt" zu sehen ist.
Sie erzählte jetzt, was ihr passiert ist.
"Der Heiratsmarkt"-Juliette Lau: "Ich werde definitiv in Widerspruch gehen"

Im Briefkasten fand die 22-Jährige ein Schreiben von der Stadt. Zu schnell gefahren? Nö! Über eine rote Ampel gesaust? Nö! Falsch geparkt? Oh ja!
"Ich habe bei einer Ehestation geparkt", berichtet sie ihren mehr als 38.000 Instagram-Followern. Vor jenes Standesamt hätte sie sich allerdings nicht stellen dürfen, sieht sie ihren Fehler ein: "Das habe ich verpeilt."
Und weiter: "Mein Auto wurde abgeschleppt. Aber nicht so, dass man es hätte irgendwo abholen müssen, sondern es wurde einfach nur umgeparkt - und ich habe es nicht einmal gecheckt. Jetzt darf ich 350 Euro bezahlen."
Satter Betrag für einmal falsch hingestellt. Glück, wer die Rechtslage nicht kennt und aufmerksame Follower hat. Denn ihr wurde mitgeteilt, dass die Stadt bei Falschparkern eine dreimonatige Frist einhalten muss. Ihr Fall liege aber schon ein halbes Jahr zurück.
Im Bußgeldkatalog heißt es tatsächlich: "Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erfolgt die Verjährung des Strafzettels in Deutschland in der Regel nach drei Monaten. Sollte der Zahlungsbescheid erst nach dieser Frist eintreffen, kann die zuständige Behörde eine Zahlung nicht mehr aktiv einfordern."
Für Juliette ist glasklar: "Ich werde definitiv in Widerspruch gehen und hoffen, dass ich das nicht bezahlen muss."
Titelfoto: Bildmontage: Instagram/juicyjuuly