Landkreis Leipzig verbietet Wasserentnahme: "Wir alle sind gefordert"

Leipzig - Angesichts der anhaltenden Trockenheit erlässt nun auch der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen. Ziel sei es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren, ökologische Schäden abzuwenden und die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Kleingärtner in Mitteldeutschland haben nach der langanhaltenden Trockenheit mit Wassermangel zu kämpfen.
Kleingärtner in Mitteldeutschland haben nach der langanhaltenden Trockenheit mit Wassermangel zu kämpfen.  © Hendrik Schmidt/dpa

Wie der Landkreis mitteilte, treten damit folgende Regelungen ab dem heutigen Freitag in Kraft:

1. Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Flüssen, Bächen oder Seen wird untersagt.

2. Die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung beziehungsweise Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen sowie Sportanlagen ist täglich zwischen 10 Uhr und 18 Uhr verboten.

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Die Verfügung gelte zunächst bis einschließlich 30. September 2025. "Sie steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs", heißt es in der Mitteilung.

Niedrige Grundwasserstände in weiten Teilen Sachsens

Immer mehr Landkreise in Ostdeutschland verhängen Wasserentnahmeverbote.
Immer mehr Landkreise in Ostdeutschland verhängen Wasserentnahmeverbote.  © Hendrik Schmidt/dpa

Wie aktuelle Berichte des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie belegen, verzeichnet der Landkreis Leipzig derzeit verbreitet Niedrigwasserstände in Fließgewässern sowie Grundwasserstände auf sehr niedrigem Niveau.

In über 83 Prozent der Messstellen in Sachsen wurden die monatstypischen Grundwasserstände Ende Juni (durchschnittlich 42 cm) unterschritten, heißt es.

"Wir alle sind gefordert, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen", betont die Untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig. "Die zeitliche Begrenzung der Wasserentnahme ist ein mildes, aber notwendiges Mittel, um unser Grundwasser und unsere Gewässer vor dauerhaften Schäden zu schützen."

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Die Einhaltung der Verbote wird durch die zuständigen Behörden überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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