Opfer wehrt sich - Nachwuchs-Räuber bezahlt Überfall mit seinem Leben

Leipzig - Sie wollten ihrem Dealer das Geld abjagen, doch der geplante Coup endete in einer Tragödie. Bei einem bewaffneten Raubüberfall in Leipzig bezahlte einer der Nachwuchs-Gangster (20) die Geldgier mit seinem Leben. Seine zwei Komplizen stehen seit Freitag vor Gericht.

Kriminaltechniker an dem Leipziger Plattenbau, in dem der verhängnisvolle Überfall geschah.  © Silvio Bürger

Sie galten als Jungs aus gutem Hause - Gymnasiasten, denen die Welt offen stand. Doch dann hatten Joshua Z. (24), Julius L. (23) und Danny M. (20) eine fatale Idee. Sie wollten ihren Dealer, bei dem sie sich ab und zu Cannabis besorgten und von dem sie wussten, dass er immer viel Bargeld zu Hause hatte, abziehen.

Am Abend des 8. Juli 2023 erschien das Trio an der Wohnung von Jonas R. (20). Laut Anklage klingelte Joshua und täuschte Kaufinteresse vor. Kurz darauf stürmten seine Komplizen mit Sturmhauben, vorgehaltener Schreckschusspistole und Messer in die Wohnung. Doch offenbar war der Dealer auf solche Besuche vorbereitet, griff sich ein Messer und stach im Kampfgetümmel viermal auf Danny ein.

Die Amateur-Räuber traten den Rückzug an. Doch anstatt sofort den Notarzt zu rufen, schleppten die Angeklagten den stark blutenden Danny noch über drei Kilometer zum Haus von Joshuas Mutter. Erst dort riefen sie Hilfe. Zu spät! Einer der Stiche hatte den Herzbeutel von Danny verletzt - er verblutete innerlich.

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Die Angeklagten, die ihre Gesichter hinter Pappheftern verbargen, mit ihren Anwälten.  © Uwe Braune

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Will ohne Öffentlichkeit verhandeln: Richter Michael Dahms.  © Uwe Braune

Die Messerattacke wertete die Justiz später als Notwehr. Dafür müssen sich nun Joshua und Julius wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Und wieder beschloss das Leipziger Landgericht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.

Einer der Angeklagten ist übrigens Sohn eines ehemaligen Richters, der es in seiner Karriere bis zum Vizepräsidenten eines Bundesgerichts gebracht hatte.

Öffentlich bekannt wurde nur, dass sich vor der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Michael Dahms ein Deal (§ 257c StPO) anbahnt, wonach die Angeklagten bei glaubhaften Geständnissen mit Bewährungsstrafen nach Hause gehen können.

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Der Prozess wird hinter verschlossenen Türen fortgesetzt.

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