Zahl der Beißvorfälle gestiegen: Was Leipzig tut, um Hundeattacken zu verhindern
Leipzig - Die Messestadt verzeichnet eine zunehmende Zahl von Beißvorfällen durch Hunde. Auf eine Anfrage der CDU antwortete die Stadtverwaltung nun, wie es um Präventionsmaßnahmen in Leipzig steht - und warum der sogenannte Hundeführerschein noch immer nicht eingeführt wurde.

92 Körperverletzungen und 49 Beißvorfälle gegen andere Hunde und Tiere seien dem Ordnungsamt 2024 angezeigt worden. Ein Jahr zuvor beliefen sich die Zahlen auf 85 Körperverletzungen und 44 Beißvorfälle, wie die Stadtverwaltung mitteilte. 2025 sollen bereits 43 Beißvorfälle gegen andere Hunde oder Tiere verzeichnet worden sein. Hinzu kommen 51 Körperverletzungen.
Eine statistische Erfassung der Attacken mit Körperverletzungen nach Altersgruppen gebe es laut Verwaltung zwar nicht. Im Zuge der jährlichen Beißstatistik für die Landesdirektion werde jedoch zwischen Menschen unter 14 Jahren und allen anderen unterschieden. Aus der Statistik würden sich folgende Zahlen ergeben:
- 2022 wurden 14 Kinder durch Beißattacken verletzt
- 2023 waren es 18 Kinder (davon drei durch Listenhunde oder deren Mischlinge)
- 2024 belief sich die Zahl auf zwölf Kinder
Der Leiter der Kinderchirurgie an der Uniklinik Leipzig, Prof. Martin Lacher, hatte sich zuletzt besorgt gezeigt angesichts steigender Zahlen von Beißattacken, gerade gegenüber Kindern. Dem Kinderchirurgen zufolge würden inzwischen zweimal pro Monat schwere Fälle am UKL operiert. "Am häufigsten betroffen von Bissverletzungen durch große Hunde sind der Kopf und das Gesicht der Kinder."
Schulung für Hundehalter nach wie vor nicht verpflichtend

Aus Sicht der Stadtverwaltung gäbe es ausreichend Angebote für Hundehalter, die sich im Umgang mit ihrem Haustier schulen lassen möchten. Allein in Leipzig seien aktuell 61 Hundetrainer registriert. Darüber hinaus seien viele Anbieter mobil tätig. Halter könnten also auch auf Trainer von außerhalb der Messestadt zugreifen.
Die Betonung liegt dabei jedoch auf Freiwilligkeit, denn eine Schulung für Hundehalter ist nach wie vor nicht verpflichtend. Da das Tierschutzgesetz die Sachkunde von Hundehaltern voraussetzt, habe die Stadt keinen Spielraum für verpflichtende generelle Schulungen. "Die Nutzung der Angebote für Hundetraining obliegt demzufolge der persönlichen Entscheidung und Möglichkeiten", heißt es in der Antwort.
Kommt es zu einem Beißvorfall, stehen der Verwaltung verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Handelt es sich um einen Einzelfall, werde der Hund auf seine Gefährlichkeit geprüft. Währenddessen werde grundsätzlich ein temporärer Leinen- und Maulkorbzwang verhängt. In Wiederholungsfällen oder besonders schweren Fällen könnten Tiere vorübergehend auch sichergestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können auch weitere Auflagen gegen den Halter verhängt werden, beispielsweise ein dauerhafter Leinen-Maulkorb-Zwang oder der Besuch einer Hundeschule. In Einzelfällen kann der Hund durch die Behörde auch eingezogen werden. Während der Gefahrenprüfung können Halter im Gegenzug entlastende Belege wie Nachweise für besuchte Kurse in der Hundeschule oder einen selbst initiierten Wesenstest einreichen.
Die CDU erkundigte sich auch nach Infokampagnen, mit denen Leipzigs Bürger für den richtigen Umgang mit Hunden sensibilisiert werden könnten. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltssituation könnte die Stadt diesen jedoch keine Priorität einräumen.
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