Neue Bestattungsformen auf Leipzigs Friedhöfen: Dürfen bald Tiere mit ins Grab?

Leipzig - Kann man sich auf Leipzigs Friedhöfen bald gemeinsam mit der Asche seines geliebten Haustieres oder ohne Sarg beerdigen lassen? Die Grünen-Fraktion im Stadtrat fordert die Verwaltung auf, die entsprechenden Satzungen anzupassen, um "neue und vielfältige Bestattungsformen" zu ermöglichen.

Insgesamt geht der Trend in Sachsen seit Jahren weg von der traditionellen Erd- hin zur Feuerbestattung. (Symbolfoto)  © Patrick Seeger/dpa

Hintergrund des Antrags ist eine Novelle des sächsischen Bestattungsgesetzes. Ende März hatte die Landesregierung den Entwurf gebilligt. Das aktuell gültige Gesetz wurde zuletzt 1994 angepasst.

Zukünftig will man vor allem die bisher strikte Sargpflicht lockern. Dadurch sollen bald auch Bestattungen im Tuch erlaubt sein, wie es etwa in muslimischen oder jüdischen Glaubensgemeinschaften häufig praktiziert wird.

Neu ist auch, dass man sich gemeinsam mit der Asche seines Haustieres beisetzen lassen darf. Hinzu kommen naturnahe Formen wie beispielsweise das Verstreuen auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen, die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen auf einem Begräbnisplatz oder in Bestattungswäldern.

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Auch die Voraussetzungen für die Anzucht von sogenannten Lebensbäumen sollen geschaffen werden. Dabei wird die Asche eines Verstorbenen mit Erde vermengt und zur Aufzucht eines Baumes verwendet, der dann auf dem Friedhof eingepflanzt wird.

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Zukünftig soll man sich auch gemeinsam mit der Asche seines geliebten Haustieres beisetzen lassen können. (Symbolfoto)  © Sascha Ditscher/dpa

Grundsatz der Totenruhe gilt weiterhin

Ermöglicht werden soll nun auch, dass aus einem Teil der Asche eines Verstorbenen Erinnerungsstücke gefertigt werden. Das Bild zeigt solchen Schmuck aus einer Manufaktur in Brandenburg. (Archivfoto)  © Sebastian Willnow/dpa

Auf Wunsch der Verstorbenen soll es zudem möglich sein, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken zu verarbeiten, etwa zu einem künstlichen Diamanten. Regeln kann dies jede Person durch eine Bestattungsverfügung.

Zwar soll der Grundsatz der Totenruhe auch weiterhin gelten, der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass die Umbettung von Urnen, etwa bei einem Umzug der Angehörigen, erleichtert werden soll. Auch hier gilt jedoch der vor dem Ableben geäußerte Wunsch des Verstorbenen.

Darüber hinaus sind Neuerungen bei der Beisetzung von Sternenkindern und der digitalen Beurkundung von Todesfällen geplant.

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"Sobald das neue Landesrecht in Kraft ist, erwarten wir, dass die genannten Satzungen angepasst und auf den kommunalen Friedhöfen unkompliziert Angebote für vielfältige Bestattungsformen geschaffen werden", fordert die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Dies solle in Absprache mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften und unter Berücksichtigung der Wünsche der Bürger geschehen, heißt es.

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