Grünen-Politikerin hakt in Debatte um Verschenkekisten in Leipzig nach: Stadt bleibt hart
Leipzig - Nachdem ein Sprecher der Stadt Leipzig bekannt gegeben hatte, dass das Aufstellen von sogenannten Verschenkekisten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, hat die Stadtverwaltung auf Nachfrage nun noch einmal bestätigt, an der bisherigen Praxis festzuhalten.
Alles in Kürze
- Stadt Leipzig hält an Verbot von Verschenkekisten fest
- Grünen-Politikerin Paula Piechotta kritisiert Entscheidung
- Unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Fläche kann Bußgeld nach sich ziehen
- Abfallrechtliche Konsequenzen drohen bei zweckentfremdeten Kisten
- 1219 Anzeigen mit abfallrechtlichem Bezug in Leipzig registriert

Die Berichterstattung über die Verschenkekisten habe in Leipzig ein starkes Echo hervorgerufen, begründet die ehemalige Stadträtin und amtierende Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta (Grüne, 38) ihre Kleine Anfrage.
Piechottas Meinung nach ist das Verschenken, Tauschen und Weiterverwenden von gebrauchten Gegenständen gerade im Hinblick auf das Schonen von Ressourcen und Reduzieren von Abfall ein relevanter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.
Das Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport sieht dies jedoch offenbar anders und verweist auf die Prüfung im Einzelfall.
In der Regel könne eine unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Fläche vorliegen, sofern ein Teil der Straße ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde durch eine unerlaubte Nutzung dem Gemeingebrauch entzogen werde. "Im extremsten Fall kann auch die Straftat eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorliegen", heißt es.
Handelt es sich um Müll, droht ein Bußgeld

Die rechtliche Einordnung der Kisten ist ebenfalls alles andere als eindeutig: So fielen sie in den meisten Fällen nicht in die Kategorie Abfall, wenn sich in ihnen noch Sachen befinden, die weitergenutzt werden können. Denn dann handele es sich um eine "entgeltfreie Abgabe von Sachen an eine andere Person".
Der Tatbestand der unzulässigen Ablagerung von Müll könne jedoch Anwendung finden, wenn die Kisten durch den Einwurf von Unrat zweckentfremdet werden oder ein witterungsbedingter Verfall der dortigen Sachen zur Unbrauchbarkeit führt.
Selbiges gelte, wenn die abgestellten Dinge "augenkundig" nur noch der Kategorie Sperrmüll zuzuordnen sind, da dann der Entledigungswille des "Verschenkers" im Vordergrund stehe.
In diesem Falle drohten Geldbußen von 5 bis 100.000 Euro.
1219 Anzeigen mit abfallrechtlichem Bezug

Zumeist reagiere man auf Hinweise aus der Bevölkerung oder auf Initiative der stadteigenen Umweltdetektive, heißt es.
Allein sie hätten im Zeitraum 01.Januar 2024 bis zum 03. Juni 2025 1219 Anzeigen mit abfallrechtlichem Bezug aufgegeben.
In wie vielen Fällen es dabei jedoch um Verschenkekisten geht, ist nicht bekannt. In der Regel sei der Verursacher zudem nicht zu ermitteln und demnach auch nicht zur Rechenschaft zu ziehen.
Völlig legal handelt, wer die Verschenkekiste auf privatem Grund, wie etwa in einem Hauseingang oder auf einer Fensterbank, aufstellt.
Die Stadt rät jedoch, öffentliche Verschenkeschränke oder Tauschläden zu nutzen.
Titelfoto: Fotomontage: Ankre Brod/Jürgen Lösel/dpa