Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Anschlag ist erneut deutlich geworden, dass Kollegen an den fachlichen Qualifikationen des Arztes gezweifelt haben, der später den Anschlag verübte.
Die heutige therapeutische Leiterin hatte bereits vor Ablauf der Probezeit Bedenken zur Weiterbeschäftigung des Mannes geäußert. Sie habe ihn nicht als Unterstützung erlebt, sagte sie. "Er stellte keine fachlichen Fragen." Die Ärztliche Direktorin habe sich jedoch für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen.
Auch andere Kollegen zweifelten an der fachlichen Kompetenz des Mannes. Die Zeugin berichtete von einer Kollegin, die hinterfragte, ob er wirklich Arzt sei. Außerdem habe Taleb al-Abdulmohsen insgesamt zurückhaltend agiert, sein Tätigkeitsfeld sei begrenzt worden.
Die Zeugin berichtete weiterhin, dass der Arzt kurz nach seiner Einstellung Alkoholtropfen zur Behandlung an Suchtpatienten verabreicht haben soll. Ihm habe "Fingerspitzengefühl" für eine therapeutische Betreuung gefehlt.
Auch die stellvertretende ärztliche Leiterin sagte im Ausschuss, dass mehrere Entscheidungen von al-Abdulmohsen erklärungsbedürftig gewesen seien.
Ärztliche Leiterin von Taleb A.'s ehemaligen Arbeitsplatz: Anschlag "war für niemanden vorhersehbar"
Sie habe sich bei ihrem Vorgesetzten erkundigt, ob der Mann Facharzt sei. Dieser habe das bestätigt, sagte die stellvertretende ärztliche Leiterin.
Die beiden Zeuginnen schilderten zudem einen Vorfall aus dem Jahr 2024, als der Arzt sein Handy auf einer Station vergessen hatte. Dies sei ein sicherheitsrelevanter Verstoß gewesen, sagte die therapeutische Leiterin. Der 51-Jährige sei ermahnt worden.
Al-Abdulmohsen arbeitete im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) beim Gesundheitsunternehmen Salus als Stationsarzt, sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern.
Damals sei eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung nicht erkennbar gewesen, sagte die heutige therapeutische Leiterin im Ausschuss.
Es habe Hinweise auf Einschränkungen in der Fachlichkeit gegeben, "aber die Tat als solche war für niemanden vorhersehbar".
Originalmeldung von 14.23 Uhr, zuletzt aktualisiert um 15.45 Uhr.