Ordnungsamt Magdeburg ahndet Veranstaltungen am Totensonntag

Von Alexandra Kiel

Magdeburg - Das Ordnungsamt Magdeburg hat mehrere Freizeitstätten beim Verstoß gegen die Totensonntags-Ruhe erwischt.

Am Totensonntag dürfen nur eingeschränkt Veranstaltungen stattfinden. (Symbolfoto)  © Thomas Warnack/dpa

Jetzt drohe den Betreibern ein Verfahren und jeweils bis zu 1500 Euro Strafe, wie die Stadt mitteilte.

Betroffen sind den Angaben zufolge etwa ein Fitnesscenter, eine Minigolf-Anlage, mehrere Indoorspielplätze, eine Bowlingbahn sowie eine Laser-Tag-Arena.

Die meisten Menschen hätten sich jedoch dem Feiertag entsprechend verhalten, hieß es weiter.

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Der Totensonntag zählt zu den besonders geschützten Feiertagen.

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An diesen gilt nicht nur ein Arbeitsverbot, sondern Veranstaltungen dürfen nur in begrenztem Rahmen stattfinden.

Dabei müssen diese den Charakter des Tages würdigen, so die Stadt. Auch Heiligabend zählt zu dieser Kategorie.

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