Magdeburg - Am Dienstag sorgte ein 52-Jähriger für reichlich Ärger am Hauptbahnhof in Magdeburg. Sein Tag endete mit insgesamt zehn Strafanzeigen.
Bereits am frühen Morgen, gegen 2.03 Uhr, startete der Unruhestifter seinen kriminellen Tag mit einem Diebstahl. Wie die Bundespolizeiinspektion mitteilte, klaute der Täter einer 40-Jährigen an einem Imbissstand ihr Telefon.
Eine Mitarbeiterin des Standes konnte das Smartphone jedoch von dem aus Sri Lanka stammenden Mann zurückholen. Das Opfer zeigte den Dieb daraufhin bei der Bundespolizei an. Hier kassierte er seine erste Strafanzeige des Tages.
Gegen 8.01 Uhr schlug der mutmaßliche Handydieb in einem Regionalexpress von Berlin nach Magdeburg erneut zu. Hier versuchte er wieder, das Handy einer 46-jährigen Reisenden zu stehlen.
Diese bemerkte das Vorhaben des 52-Jährigen und informierte den Zugbegleiter, welcher die Bundespolizei verständigte. Bei der Kontrolle des Mannes konnte das Diebesgut in seiner Unterhose festgestellt werden. Da er sich weigerte, Angaben zu seiner Person zu machen, wurde er in die Diensträume der Bundespolizei mitgenommen.
Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde der Übeltäter kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Er erhielt eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls und einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Magdeburg.
Langfinger verletzt Polizistin
An den Platzverweis hielt sich der Mann jedoch nicht und betätigte gegen 11.02 Uhr grundlos die Notrufanlage des Hauptbahnhofs. Die Beamten konnten den Täter schnell auffinden und festnehmen. In den Räumlichkeiten der Polizei beleidigte er die eingesetzte Streife.
Aufgrund seines Verhaltens brockte er sich ein zweijähriges Hausverbot und ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Missbrauch von Notrufen, Sachbeschädigung und Beleidigung ein.
Das reichte dem 52-Jährigen scheinbar nicht. Beim Verlassen der Räumlichkeiten trat er mit seinen Stahlkappenschuhen gegen die Wade einer Beamtin und kassierte weitere Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung.