Magdeburg - Die besinnlichen Weihnachtstage sind vorbei, jetzt steht Silvester vor der Tür. In den meisten Haushalten überlebt auch der Weihnachtsbaum den Jahreswechsel. Doch was geschieht mit dem nadelnden Tannenbaum und den gezündeten Böllern, wenn alles vorüber ist? TAG24 verrät es.
Die Stadtverwaltung Magdeburg hat erneut Tipps, Ratschläge und Verpflichtungen veröffentlicht, was Bürger beachten müssen, wenn sie ihre Tannen entsorgen oder Silvester mit Raketen und Böllern gefeiert haben.
Die Entsorgung von Weihnachtsbäumen funktioniert über die Entleerungstermine der Biotonne. Dabei dürfen die Bäume nicht größer als zwei Meter sein und keinen Schmuck oder Elektronik (zum Beispiel Lichterketten) mehr tragen.
Zerkleinert werden müssen die Tannen nur, wenn sie die vorgegebene Größe überschreiten. Werden die Voraussetzungen erfüllt, können sie einfach neben der Biotonne abgelegt werden.
Wer seinen Weihnachtsbaum lange pflegt und noch länger behalten möchte, kann sich Zeit lassen. Es gibt nämlich keinen festen Stichtag, an dem man sich von seiner Tanne verabschieden muss. Auch bei späteren Entsorgungsterminen werden die Bäume mitgenommen.
Zusätzlich nehmen die Wertstoffhöfe Hängelsberge, Cracauer Anger oder Silberbergweg die Tannen von Bürgern an.
Bis zu ein Kubikmeter Grünabfall aus den Haushalten wird dort ohne zusätzliche Gebühr angenommen.
Grundstückseigentümer müssen Wege von Silvesterböllern reinigen
Am Neujahrsmorgen bietet das Stadtbild vielerorts ein grausames Bild. Gezündete und abgebrannte Böller, Feuerwerksbatterien, rotes Pulver und Glasscherben prägen die Straßen.
Anlieger einer Straße mit der Reinigungsklasse V müssen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Die anfallenden Abfälle sind in der Restabfalltonne zu entsorgen.
Straßen der Reinigungsklassen I sowie I a bis I c werden von der Stadt gereinigt. Das sind zum Beispiel der Alte Markt, der Hasselbachplatz, der Breite Weg und die Ernst-Reuter-Allee.
Dabei sollte beachtet werden, dass Altglas in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt und die Ruhezeiten eingehalten werden müssen.
Die Reinigungsklasse einer Straße steht unter anderem im Grundsteuerbescheid. Ist dort kein Vermerk eingetragen, ist die Straße der Reinigungsklasse V zugeordnet.
Weitere Informationen können dem "Abfallwegweiser 2025" der Stadt Magdeburg entnommen werden.