Magdeburg - Landkreise und Städte haben viele Projekte angemeldet, um Schulen und Sporthallen auf Vordermann zu bringen. Das Problem ist: Es stehen bei weitem nicht so viele Mittel bereit, wie beantragt sind.
Mit Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sollen auch Schulen saniert und modernisiert, Sporthallen gebaut und Schulhöfe auf Vordermann gebracht werden.
Die Nachfrage in Sachsen-Anhalt ist allerdings weit größer als die zur Verfügung stehenden Mittel, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Kristin Heiß und Thomas Lippmann hervorgeht.
Demnach haben Landkreise und Städte 44 Vorhaben angemeldet und dafür Fördermittel in Höhe von zusammen 246,87 Millionen Euro beantragt. In der Summe fehlen sogar noch die genauen Beträge für zwei Ersatzneubau-Vorhaben für Schulen in Oschersleben und in Dessau-Roßlau.
Dem Bildungsministerium wurden aber insgesamt nur 110,9 Millionen Euro zugeteilt. Davon sollen 83,9 Millionen Euro in den Schulbau und die Ausstattung von Schulen fließen, für Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen sind 27 Millionen Euro vorgesehen.
Mittel für Bauvorhaben zu gering
"Der hohe Bedarf an Schulbaumitteln zeigt deutlich, das in den vergangenen Jahren viel zu wenig in Bildungsinfrastruktur investiert wurde", erklärte Kristin Heiß, die Sprecherin für Haushalts- und Finanzpolitik in der Linken-Landtagsfraktion ist.
"Die Schulträger können sich Bauvorhaben wegen der klammen Kassen kaum noch leisten, daher ist es gut, dass hier mit dem Infrastruktursondervermögen ein neuer Topf geöffnet wurde. Allerdings sind die Mittel zu gering."
Die Linke habe in den Verhandlungen zum Sondervermögen einen Antrag zur Erhöhung der Mittel gestellt, dieser sei jedoch abgelehnt worden, so Heiß. "Sinnvoll wäre es, nun zeitnah Gelder aus anderen Bereichen des Sondervermögens umzuverteilen, um den hohen Bedarfen gerecht zu werden."
Bildungsministerium prüft
In der Antwort aus dem Bildungsministerium heißt es, die Projektvorschläge würden derzeit geprüft. Es geht um Fragen der Nachhaltigkeit und Demografie.
Ein Schulstandort müsse gesichert sein und die Kommune ausreichend Schüler vorweisen können. Nach der Prüfung sollen die Projektträger über das weitere Antrags- und Förderverfahren informiert werden.