Polizeischüsse in München: 34-Jähriger in Haft, Ermittlungen wegen versuchter Tötung

Von Christoph Trost und Benedikt Zinsmeister

München - Der bei seiner Festnahme in München von der Polizei durch eine Schussabgabe verletzte 34-Jährige ist aus dem Krankenhaus entlassen und in ein Gefängnis gebracht worden.

Mit diesem Wagen fuhr der Mann auf die Polizei zu.
Mit diesem Wagen fuhr der Mann auf die Polizei zu.  © Felix Hörhager/dpa

"Es gab einen offenen Haftbefehl", sagte ein Polizeisprecher. Dies bedeute, dass der Betroffene nach Eröffnung des Haftbefehls sofort in Haft gehe - im konkreten Fall unabhängig von dem Vorwurf, dass der Mann bei seiner Festnahme mit einem Auto auf die Einsatzkräfte zugefahren sein soll.

Wegen dieses Verhaltens werde nun wegen eines versuchten Tötungsdeliktes gegen den 34-Jährigen ermittelt, sagte der Polizeisprecher. "Er ist nicht ausgewichen, sondern direkt auf die Kollegen zugefahren."

Der Deutsche mit Wohnsitz in München sollte am Dienstagabend in der Constanze-Hallgarten-Straße in Obersendling im Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität festgenommen werden.

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Um sich vor dem heranfahrenden Auto zu schützen, griffen die Einsatzkräfte zu ihren Dienstwaffen. "Wer wo gestanden ist, wer wie geschossen hat, wie oft geschossen wurde - das sind alles Sachen, die Gegenstand der Ermittlungen sind", sagte der Polizeisprecher.

Auf Fotos ist zu sehen, dass die Scheibe auf der Beifahrerseite des Tatfahrzeugs zerbrochen ist.

Polizeischüsse in München: Landeskriminalamt ermittelt

Der Einsatz fand in der Constanze-Hallgarten-Straße in Obersendling statt.
Der Einsatz fand in der Constanze-Hallgarten-Straße in Obersendling statt.  © vifogra / Friedrich

Auch, ob bei dem Mann, der der Polizei wegen Drogendelikten bereits bekannt war, oder in seiner im Anschluss durchsuchten Wohnung Rauschgift gefunden wurde, blieb zunächst offen.

Das Kommissariat 11 leitet die Ermittlungen gegen den 34-Jährigen. Das Landeskriminalamt ermittelt – wie in solchen Fälle üblich – zur Frage, ob der Schusswaffengebrauch durch den Beamten gerechtfertigt war.

Titelfoto: Felix Hörhager/dpa

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