Münchner Stadtrat weist Bürgerbegehren zu Hochhäusern zurück: Geht es jetzt vor Gericht?
Von Elke Richter
München - Entscheidung gefallen: In München wird es vorerst keinen Bürgerentscheid über ein umstrittenes Neubauprojekt mit zwei markanten Hochhäusern geben.

Zwar hatten die Initiatoren sogar eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt. Doch die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung bewertete das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig, weshalb es die Vollversammlung nun mehrheitlich zurückwies.
Ob die zwei geplanten, bis zu 155 Meter hohen Zwillingstürme auf dem Areal um die denkmalgeschützte Paketposthalle tatsächlich gebaut werden, ist dennoch ungewiss.
Initiatoren des entsprechenden Bürgerbegehrens "Hochhausstop" haben bereits angekündigt, im Falle einer Zurückweisung vor Gericht zu ziehen.
München ist bei Hochhäusern traditionell extrem zurückhaltend. Bislang galt die Richtschnur, dass Gebäude maximal 100 Meter und so in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen der Stadt, sein sollten.
Im Zuge einer neuen Hochhausstudie entschied der Stadtrat 2023 allerdings, Hochhäuser in bestimmten Bereichen nicht mehr grundsätzlich auszuschließen, sondern jeden Einzelfall nach festgelegten Kriterien genau zu prüfen.
Münchner Stadtrat will für künftige Bürgerbegehren kostenfreie Beratungsmöglichkeit schaffen

Am Hirschgarten sollen in den Zwillingstürmen und einem weiteren, 65-Meter-Hochhaus nun Gewerbe- und Büroflächen und 1200 Wohnungen entstehen.
Die alte Paketposthalle soll erhalten und für Freizeit- und kulturelle Angebote genutzt werden.
Die Gegner des Projekts argumentieren, dass die Wolkenkratzer "der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt" wären und ferner wegen ihrer Anziehungskraft auf Spekulanten Preise auf dem umkämpften Wohnungsmarkt anheizen würden.
Weil die Begründung der Verwaltung, warum das Begehren rechtlich unzulässig sei, für Nicht-Juristen nur schwerlich nachvollziehbar sein dürfte, will der Stadtrat für künftige Bürgerbegehren eine kostenfreie Beratungsmöglichkeit schaffen.
Dort soll noch vor Beginn der Unterschriftensammlung die Zulässigkeit der Fragestellung geklärt werden.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa