München erlässt neue Regeln für Trinkwasser: Pools, Kleingärten und Terrassen-Putzen betroffen

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München - Das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München hat am Dienstag eine Allgemeinverfügung zum Trinkwassergebrauch erlassen. Und dabei geht es um deutlich mehr als nur private Schwimmbecken im Garten.

Ohne Trinkwasser sieht es düster aus: Die Stadt München hat für die kommenden Sommertage eine Allgemeinverfügung erlassen.
Ohne Trinkwasser sieht es düster aus: Die Stadt München hat für die kommenden Sommertage eine Allgemeinverfügung erlassen.  © Hendrik Schmidt/dpa

Die Regelungen treten ab sofort in Kraft und betreffen "die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser in der Landeshauptstadt München", wie es in einer Bekanntmachung heißt.

Das Klischee-Beispiel mit dem privaten Pool steht in dieser Liste ganz oben. Und wird auch um ähnliche Vorrichtungen wie Springbrunnen, Wasserspiele, Wasserbehälter wie beispielsweise Tonnen oder auch ähnliche Objekte erweitert.

Kein komplettes Verbot, aber eine zeitliche Beschränkung gibt es beim Bewässern und Gießen von Haus- und Kleingärten beziehungsweise Schrebergärten.

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Hecken, Stauden und Beete dürfen dann nur in den kühleren Stunden zwischen 19 und 9 Uhr künstlich beregnet werden. Ausnahmen wären hier unter anderem land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Friedhöfe.

Ähnlich sieht es bei Rasen- und Grünflächen aus. Auch hier darf nicht gegossen werden, sofern es sich nicht beispielsweise um Sportplätze oder Bereiche mit gewerblicher Nutzung handelt.

Besser nicht ignorieren: bis zu 50.000 Euro Strafe möglich

Um dafür zu sorgen, dass das Trinkwasser auch nach den Hitzewellen vorhanden sein wird, müssen erste Verbote ausgesprochen werden.
Um dafür zu sorgen, dass das Trinkwasser auch nach den Hitzewellen vorhanden sein wird, müssen erste Verbote ausgesprochen werden.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Auch Autowaschen oder das Befeuchten von Baustraßen und -stellen, damit weniger Staub herumfliegt, wird verboten. Auch mit dem Hochdruckreiniger über die Terrasse zu fegen, wird untersagt.

Einzelne Ausnahmen gibt es zwar, betreffen jedoch kaum Privatpersonen. Weitere Verbote und Ausnahmeregelungen findet man bei der amtlichen Bekanntmachung der Stadt auf deren Internetseite.

Die Regeln sollte man übrigens im Blick behalten. Denn wer sie ignoriert, kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

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Außerdem ist damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Denn Hitze und Wasserstände können weitere Folgen nach sich ziehen.

"Je nach Entwicklung des Klimas und der Wetterlage und infolgedessen dem mengenmäßigen Zustand in den Gewässern und im Grundwasser kann es zu weiteren Einschränkungen durch eine Allgemeinverfügung kommen", teilte die Stadt mit.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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