Wurde er verpfiffen? Festnahme beim berüchtigten Abou-Chaker-Clan in Berlin

Berlin - Die Polizei hat zugeschlagen! Im Januar kam Clan-Mitglied Abdallah Abou-Chaker (36) aus dem Knast, nachdem er seine Haftstrafe in der JVA Heidering (Großbeeren) abgesessen hatte. Nun klickten erneut die Handschellen.

Abdallah Abou-Chaker zeigt sich gerne mit Protz-Autos, darf sie wegen eines nicht vorhandenen Führerscheins aber nicht fahren.
Abdallah Abou-Chaker zeigt sich gerne mit Protz-Autos, darf sie wegen eines nicht vorhandenen Führerscheins aber nicht fahren.  © Screenshot/instagram/Abdallah Abou-Chaker (Bildmontage)

Demnach sei es vor der Verhaftung zu einer Razzia mit Unterstützung von Spezialkräften der Polizei gekommen, wie die "Bild"-Zeitung unter Bezugnahme auf die Staatsanwaltschaft berichtete. Der Vorwurf: hauptsächlich Erpressung und Zuhälterei.

Abdallah Abou-Chaker konnte zunächst nicht ausfindig gemacht.

Dann der Erfolg am "Mittwoch gegen 23 Uhr in der Lietzenburger Straße (Berliner City-West)", so das Blatt weiter. Unklar war jedoch zunächst, ob der 36-Jährige einem Richter vorgeführt wird – oder direkt wieder auf freien Fuß gesetzt wird.

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Auch will die Zeitung erfahren haben, was der Anlass für Durchsuchungen war. Demnach soll die Polizei einen Wink aus dem Umfeld des 36-Jährigen bekommen haben: Eine Frau soll über seine vermeintlichen Machenschaft ausgepackt haben, heißt es weiter.

Erst kürzlich sorgte Clan-Oberhaupt Arafat Abou Chaker und sein Bruder Yasser mit ihren Freilassungen für Schlagzeilen (TAG24 berichtete).

Bundesweit Bekanntheit erlange der Clan durch die einstigen Geschäftsbeziehungen zu Rapper Bushido (40) – mit dem Milieugröße und Clan-Bos Arafat Abou-Chaker mittlerweile befeindet ist (TAG24 berichtete). Bushido soll damals Abou-Chaker Generalvollmachten über sein gesamtes Vermögen ausgestellt haben.

Bei der Familie Abou-Chaker handelt es sich um Palästinenser, die in den 70ern als Flüchtlinge aus dem Libanon kamen und überwiegend in Berlin aktiv sind. Abdallah Abou-Chaker ist der älteste Bruder und staatenloser Intensivtäter und kann nicht abgeschoben werden, obwohl er keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat und zudem ausreisepflichtig ist. Außerdem hat der 36-Jährige auch keinen gültigen libanesischen Pass, sodass der Staat auch seine Abschiebung nicht erzwingen kann. Und der Libanon weigert sich, das Abou-Chaker-Clan-Mitglied aufzunehmen.

Titelfoto: Screenshot/instagram/Abdallah Abou-Chaker (Bildmontage)

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