Dresdner Jobcenter verzichtet auf Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

Dresden - Anfang der Woche hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisher geltenden Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger zum Teil verfassungswidrig sind und neu geregelt werden müssen. Jetzt hat sich das Dresdner Jobcenter zu den konkreten Auswirkungen geäußert.

Das Dresdner Jobcenter will sicherstellen, dass keinem Dresdner eine Sanktion zugestellt wird, die nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vereinbar ist.
Das Dresdner Jobcenter will sicherstellen, dass keinem Dresdner eine Sanktion zugestellt wird, die nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vereinbar ist.  © Tino Plunert

Demnach seien zwar trotz des Urteils weitere "Klarstellungen des Gesetzgebers für die konkrete Umsetzung" notwendig, dennoch werden bereits jetzt alle Strafen vorerst eingestellt.

"Damit stellen wir sicher, dass keinem Dresdner eine Sanktion zugestellt wird, die nicht mit dem Urteil vereinbar ist", so Jobcenter-Chef Thomas Berndt (47).

Zudem werden bereits wirksame Strafen darauf überprüft, ob sie über den Tag des Urteils (5. November) hinauswirken. Falls diese mit dem Urteil nicht vereinbar sind, entfallen auch sie.

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Für Dresdens Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (43, Linke) ein richtiger Schritt. "Viele Jahre musste auf diese Entscheidung gewartet werden.

Ein weiteres Ziel muss sein, dieses Urteil auch auf Jugendliche unter 25 Jahre anzuwenden."

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, verkündete am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, verkündete am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen.  © Uli Deck/dpa

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