FFK-Club-Liebe endet in blutigem Beziehungsdrama

Frankfurt am Main - Nach einem gewaltsamen Beziehungsdrama hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 50 Jahre alten Mann erhoben.

Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich in einem FKK-Club kennen und lieben gelernt (Symbolbild).
Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich in einem FKK-Club kennen und lieben gelernt (Symbolbild).  © dpa/Andreas Arnold

Die Vorwürfe gegen ihn lauten auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Nötigung, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag sagte. Opfer war eine 30 Jahre alte Prostituierte, mit der der mutmaßlichen Täter bis zwei Tage vor der Tat im Februar dieses Jahres eine Beziehung gehabt haben soll.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sollen sich der Schütze und sein Opfer in einem FKK-Club in Hanau (Main-Kinzig-Kreis) kennengelernt haben. Am Tattag soll der Türke laut Anklage zunächst die Frau mit einem Revolver bedroht und so versucht haben, sie zur Rückkehr zu ihm zu bewegen.

Kurze Zeit später soll er drei Mal auf sein Opfer geschossen haben, wobei die Frau im Gesicht getroffen wurde und Verletzungen an Wange und Kiefer erlitt. Ein weiterer Schuss traf ein zufällig vorbei fahrendes Auto.

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Schließlich soll sich der Mann selbst in den Kopf geschossen haben - weil die Kugel jedoch steckenblieb, blieb es beim Suizidversuch. Danach soll er zwei weitere Schüsse in Richtung der Ex-Lebensgefährtin abgegeben haben. Die Frau überlebte.

Nach seiner Festnahme schwieg der Mann zunächst zu den Vorwürfen. Später bezeichnete er die Tat als "Notwehr". Laut Niesen stellte ein psychiatrischer Sachverständiger zwischenzeitlich "narzisstische Neigungen" sowie eine Drogenproblematik bei dem Beschuldigten fest.

Gleichwohl gelte er laut Gutachten als vollständig schuld- und steuerungsfähig. Verhandlungstermine für den Prozess vor dem Landgericht Frankfurt stehen noch nicht fest.

Nach seiner Festnahme durch die Polizei schwieg der Angeklagte zunächst (Symbolbild).
Nach seiner Festnahme durch die Polizei schwieg der Angeklagte zunächst (Symbolbild).  © 123rf/Udo Herrmann

Titelfoto: dpa/Andreas Arnold

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