Forscher weigert sich zu fliegen: Klage gegen Rauswurf scheitert

Kiel - Sein Kampf für den Klimaschutz hat Gianluca Grimalda (52) den Job als Wissenschaftler am Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel gekostet. Dagegen klagte er vor dem Arbeitsgericht – und verlor am Donnerstag.

Kurz vor dem Ziel: Gianluca Grimalda an der Fähre von Griechenland nach Italien.
Kurz vor dem Ziel: Gianluca Grimalda an der Fähre von Griechenland nach Italien.  © Gianluca Grimalda/Scientist Rebellion

Was war geschehen? Der 52-Jährige war im vergangenen Jahr für sieben Monate in Papua-Neuguinea und untersuchte dort die Auswirkungen von Globalisierung und Klimawandels auf den sozialen Zusammenhalt. Sein Arbeitgeber soll ihn aufgefordert haben, innerhalb von fünf Tagen nach Schleswig-Holstein zurückzufliegen, da die Genehmigung für den Auslandsaufenthalt bereits ausgelaufen sei.

Grimalda weigerte sich, ins Flugzeug zu steigen. Er wollte die enorme Distanz langsamer und klimafreundlicher zurücklegen. Das IfW kündigte ihm. Der 52-Jährige machte sich Mitte Oktober mit einem Frachtschiff auf den Weg.

Innerhalb von 72 Tagen legte er mit Fähren, Zügen, Reisebussen, Lieferwagen und Lastwagen 28.000 Kilometer in 16 Ländern zurück. Am 1. Weihnachtsfeiertag kam er in Mailand, seiner Heimat, an.

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Der Erdatmosphäre ersparte das mehrere Tonnen Kohlendioxid. Den Forscher kostete es aber den Job. Doch Grimalda zog vor Gericht, teilte Scientist Rebellion mit.

Er sah seine Entlassung als ungerechtfertigt an, da er seine Arbeitsaufgaben während der Rückreise nach Deutschland alle hätte erfüllen können.

Richter macht Forscher Kompromissvorschlag

In Thailand reiste der Wissenschaftler in der dritten Klasse per Zug.
In Thailand reiste der Wissenschaftler in der dritten Klasse per Zug.  © Gianluca Grimalda/Scientist Rebellion

Der Richter des Arbeitsgerichts Kiel folgte dieser Auffassung nicht. Eine sechswöchige Abwesenheit sei nicht hinnehmbar, wenn der Arbeitgeber die sofortige Rückkehr des Arbeitnehmers an den Arbeitsplatz verlange.

Einen Kompromissvorschlag, die Zahlung von zwei Monatsgehältern, schlug Grimalda aus. Der 51-Jährige erklärte, er wolle im Arbeitsrecht verankern, dass ein Arbeitnehmer wegen Flugverweigerung aus Gewissensgründen nicht entlassen werden kann.

Daher musste der Richter entscheiden. Sein Urteil schreibt offenbar Geschichte. Denn es ist der erste bekannte Fall, in dem jemand seine Arbeitsstelle verliert, weil er sich weigert, zu fliegen.

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"Ich bin sehr enttäuscht über dieses Ergebnis", sagte der 52-Jährige. Richter habe im Grunde genommen gesagt, dass Dienstreisen ohne Flugzeugnutzung unzulässig seien, wenn der Arbeitgeber dies nicht akzeptiere.

Wissenschaftler müssten außergewöhnliche Maßnahmen ergreifen, um die Schwere der Klimakrise zu signalisieren. "Ich würde dies alles wieder tun."

Titelfoto: Gianluca Grimalda/Scientist Rebellion

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