Prozess um Mordversuch im Park: Elfmal stach er auf sein Opfer ein, bevor die Klinge brach

Leipzig - Als im April im Leipziger Clara-Zetkin-Park eine junge Frau am helllichten Tage brutal niedergestochen wurde (TAG24 berichtete), war der gesellschaftliche Aufschrei groß. Am Freitag begann am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den Messerstecher - mit der Erkenntnis, dass der Mann eine tickende Zeitbombe war, die schon vor der Bluttat hätte "entschärft" werden können.

Das Landgericht Leipzig verhandelt seit gestern die Messer-Attacke vom April.
Das Landgericht Leipzig verhandelt seit gestern die Messer-Attacke vom April.  © Ralf Seegers

Aus den Augenwinkeln sah Anna B. (32) den Mann noch über die Wiese rennen. "Ich hab' versucht, ihm Platz zu machen“, erzählte die Projektmanagerin im Zeugenstand. Doch Sten P. (35) wollte nicht an der arglosen Frau vorbei - er hatte die ihm völlig unbekannte Dresdnerin willkürlich ausgewählt, um sie zu töten.

"Plötzlich riss mich jemand an meinem Zopf zu Boden und dann spürte ich nur, wie ein spitzer Gegenstand in mein Gesicht stach, immer wieder ...", so die Schilderung des Opfers. Elfmal stach Sten P. laut Anklage in das Gesicht, den Hals und den Oberkörper der Frau, dann brach die Klinge des Messers ab.

Da sich die Tat ganz in der Nähe des beliebten Hipster-Treffpunktes Sachsenbrücke ereignete, blieb sie nicht unbemerkt. Passanten eilten Anna zu Hilfe und hielten den Messerstecher bis zum Eintreffen der Polizei fest. Anna überlebte mit schweren Gesichtsverletzungen, die bis heute zu sehen sind. Mithilfe eines Therapeuten versucht sie, ins Leben zurück zu finden.

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Die Bluttat hätte möglicherweise verhindert werden können, wären die Behörden früher auf das wahnhafte Verhalten des Mannes aufmerksam geworden. Hinweise gab es genug. Allein 2017 beschäftigte er mehrfach mit krankhaften Ausbrüchen in der Öffentlichkeit die Polizei. Beleidigungen, sexueller Missbrauch, exhibitionistische Handlungen - das alles findet sich in seinen Akten. Einmal ging er sogar auf fünf Polizisten los und griff sie mit seinem entblößten Geschlechtsteil an.

Doch keine Behörde ließ Sten P. damals begutachten oder zwangseinweisen. Erst nach dem Mordversuch stellte ein Gerichtsgutachter fest, dass der Mann aufgrund einer schweren Schizophrenie eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Deswegen will ihn die Anklage auch nicht bestraft wissen, sondern vom Gericht als "schuldunfähig" in die Psychiatrie einweisen lassen.

Tatort Clara-Zetkin-Park: Hier wurde die junge Frau niedergestochen. Messerstecher Sten P. (35) konnte von Passanten überwältigt werden.
Tatort Clara-Zetkin-Park: Hier wurde die junge Frau niedergestochen. Messerstecher Sten P. (35) konnte von Passanten überwältigt werden.  © Tobias Junghannß

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