Nach Masken-Eklat beim CSD: Werden Fetisch-Masken bald ganz verboten?

Düsseldorf - Fetisch-Masken sind auch bei Veranstaltungen wie dem Christopher Street Day (CSD) nicht grundsätzlich durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt.

Auch in diesem Jahr nahmen einige Teilnehmende samt ausgefallener Fetisch-Maske am CSD in Köln teil.
Auch in diesem Jahr nahmen einige Teilnehmende samt ausgefallener Fetisch-Maske am CSD in Köln teil.  © Imago / Müller-Stauffenberg

Das stellte die Landesregierung jetzt in einer Antwort auf eine SPD-Anfrage klar. Ob solche Masken möglicherweise gegen das Vermummungsverbot des nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes verstoßen, sei stets im Einzelfall zu prüfen.

Anlass der Anfrage war ein Masken-Verbot beim CSD am 3. Juni in Recklinghausen - darüber hinaus habe es schon 2018 in Essen und 2019 in Aachen ähnliche Eingriffe gegeben, beklagten SPD-Abgeordnete.

Ein Verbot von Maskierungen sei "möglich, wenn die Maske die objektive Eignung zur Identitätsverschleierung besitzt und die Maske mit der Zielrichtung getragen wird, die Identitätsfeststellung zum Zwecke der Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfolgung zu verhindern", erklärten die Minister für Inneres und für Gleichstellung in ihrer Antwort. Beides müsse gerichtsfest zutreffen.

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In Recklinghausen sei vor Versammlungsbeginn festgestellt worden, dass sich einige Teilnehmer mit Tiermasken und bedruckten Gesichtstüchern verkleidet hätten, heißt es dort.

Landesregierung empfindet Verbote als "unzutreffend"

Als beliebteste Maske mischten sich die Feiernden mit Hundemasken unters Volk.
Als beliebteste Maske mischten sich die Feiernden mit Hundemasken unters Volk.  © IMAGO / Panama Pictures

Die Polizei habe mit den Betroffenen vereinbart, dass die Masken während der Versammlung auf dem Kopf getragen werden dürften. Die Halstücher durften nur zur Abschlusskundgebung, nicht aber während des Aufzugs angelegt werden.

Im Nachhinein habe aber das Polizeipräsidium Recklinghausen "in angemessener Weise öffentlich richtiggestellt", dass in diesem Fall zwar eine Eignung zur Identitätsverschleierung geprüft und bejaht wurde - nicht aber die Absicht, eine Feststellung der Identität zu verhindern.

Dass nordrhein-westfälische Versammlungsbehörden generell "Maskierungen aus ästhetischen, politischen oder moralischen Gesichtspunkten verbieten würden", sei unzutreffend, unterstrich die Landesregierung.

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"Sobald Maskierungen nicht durch Strafnormen oder Vorschriften des Versammlungsrechts verboten sind, ist es allgemein erlaubt, auch maskiert an einer Versammlung teilzunehmen."

Der Christopher Street Day erinnert jedes Jahr in vielen Städten in aller Welt an die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuellen und queeren Menschen.

Sicherheit beim CSD: Organisatoren können bis zu 5000 Euro Förderung beantragen

Der CSD erinnert jedes Jahr in vielen Städten weltweit an die Rechte von Menschen aus der LSBTIQ+-Bewegung.
Der CSD erinnert jedes Jahr in vielen Städten weltweit an die Rechte von Menschen aus der LSBTIQ+-Bewegung.  © Fabian Sommer/dpa

Auch die FDP hatte eine Anfrage zu dem Thema gestellt. In einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden, noch nicht veröffentlichten Antwort bekräftigt Innenminister Herbert Reul (70, CDU): "Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, die auf einen grundsätzlich unzureichenden Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von CSD-Veranstaltungen seitens der Polizei schließen lassen."

Die Organisatoren von CSD-Paraden könnten pro Jahr eine finanzielle Förderung von maximal 5000 Euro beantragen, um die Veranstaltungssicherheit zu unterstützen.

Grundsätzlich sei das Thema LSBTIQ+ bereits seit Jahren in der Aus- und Fortbildung der Polizei umfangreich verankert.

Erstmeldung vom 27. Juli: 6.55 Uhr; zuletzt aktualisiert: 14.35 Uhr

Titelfoto: Imago / Müller-Stauffenberg

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