Kinder-Grundsicherung: Familienministerin will Entwurf im Herbst 2023 vorlegen

Berlin - Bundesfamilienministerin Lisa Paus (54, Grüne) strebt für Herbst des kommenden Jahres einen fertigen Gesetzentwurf zur sogenannten Kindergrundsicherung an.

Lisa Paus (54, Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, strebt eine Grundsicherung für die Kleinsten an.
Lisa Paus (54, Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, strebt eine Grundsicherung für die Kleinsten an.  © Kay Nietfeld/dpa

"Wir sind schon sehr gut vorangekommen. Ich bin gerade dabei, mich mit den beteiligten Ministerien auf Eckpunkte zu verständigen", sagte Paus der Deutschen Presse-Agentur.

Die Eckpunkte sollen Paus zufolge bereits Anfang des neuen Jahres vorgestellt werden. Mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs seien derzeit sieben Ministerien befasst.

Die Ampelregierung will in der neuen Kindergrundsicherung diverse Familienleistungen wie das Kindergeld bündeln. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können, die sie bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden in vielen Fällen gar nicht erst beantragen.

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Zu diesem Zweck soll das derzeitige Kindergeld zu einem "Garantiebetrag" weiterentwickelt werden, der wie bisher auch nach der Geburt eines Kindes beantragt werden kann. Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der sich am Einkommen der jeweiligen Familie orientiert.

Um Bürokratie-Hölle vermeiden: Digitaler "Kindergrundsicherungs-Check" geplant

Ab 2023 steigen die Beträge bei Kindergeld und Kinderzuschlag. Um bürokratisches Chaos zu verhindern, sollen Familien künftig über einen digitalen Mechanismus herausfinden, ob sie Anspruch besitzen. (Symbolbild)
Ab 2023 steigen die Beträge bei Kindergeld und Kinderzuschlag. Um bürokratisches Chaos zu verhindern, sollen Familien künftig über einen digitalen Mechanismus herausfinden, ob sie Anspruch besitzen. (Symbolbild)  © Christin Klose/dpa

Um bürokratische Hemmnisse abzubauen, sollen Familien laut Paus künftig benachrichtigt werden, wenn sie neben dem regulären Betrag auch Anspruch auf die einkommensabhängige Leistung haben. Dazu will die Bundesregierung einen sogenannten "Kindergrundsicherungs-Check" einführen.

Der digitale Mechanismus solle die Anspruchsberechtigung prüfen und den Familien anschließend direkt mitteilen, ob ein Anspruch besteht, erklärte Paus. "Das Entscheidende wird sein, dass das Verfahren digital und möglichst einfach ist und keine Hürden aufbaut."

Ganz ohne Anträge werde es aber auch bei der Kindergrundsicherung in Zukunft nicht gehen.

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Es handele sich um eine komplexe Reform, die in ihrer Dimension mit der Einführung des Hartz-IV-Systems im Jahr 2005 vergleichbar sei, betonte die Ministerin.

Den fertigen Gesetzentwurf müssten ab Herbst sowohl Bundestag als auch Bundesrat absegnen. Das könne sich bis 2024 hinziehen. Erste Auszahlungen strebe die Bundesregierung ab 2025 an.

Titelfoto: Bildmontage: Christin Klose/dpa, Kay Nietfeld/dpa

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