Bayern streicht Kinderstartgeld: Was bleibt den Familien noch an Unterstützung?

Von Elke Richter

München - Die Staatsregierung hat das geplante Kinderstartgeld gekippt - noch bevor es zum ersten Mal ausgezahlt wurde. Damit dürfte die Zeit der Extra-Unterstützung für bayerische Familien aus dem Säckel des Freistaats vorbei sein.

Das geplante Kinderstartgeld von 3000 Euro ist in Bayern gestrichen. Sie sollten die bisherige Unterstützung von mindestens 6000 Euro abfedern.
Das geplante Kinderstartgeld von 3000 Euro ist in Bayern gestrichen. Sie sollten die bisherige Unterstützung von mindestens 6000 Euro abfedern.  © Hendrik Schmidt/dpa

Das Kabinett hat das geplante Kinderstartgeld gestrichen, das ab 2026 ausgezahlt werden sollte. Eigentlich sollten Eltern von Kindern, die nach dem 1. Januar 2025 geboren wurden, zum ersten Geburtstag des Kindes einmalig 3000 Euro erhalten.

Diese Zahlung fällt nun weg. Stattdessen soll das Geld in die unter hohen Ausgaben ächzenden Kindertagesstätten fließen - in Personal, Ausstattung und Betriebskosten.

Die Entscheidung trifft Eltern jener Kinder hart, die in diesem Jahr geboren wurden oder künftig erst noch auf die Welt kommen werden.

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Denn diese Familien erhalten nun doch nicht die angekündigten 3000 Euro Einmalzahlung. Zugleich aber gibt es für sie auch kein Krippengeld und kein Familiengeld mehr.

Diese so nur in Bayern bestehenden Landesleistungen wurden gestrichen, sie sollten durch das Kinderstartgeld ersetzt werden.

Wer bereits Familiengeld oder Krippengeld bezieht, ist von der Streichung nicht betroffen. Völlig ohne Unterstützung stehen Bayerns Eltern dennoch nicht da: Die bundesweiten Leistungen für Familien gibt es weiterhin.

Viel Zulauf für Petitionen gegen die Streichungen

Bayern streicht die Unterstützung für Eltern. Immerhin: Die bundesweiten Leistungen gibt es weiterhin.
Bayern streicht die Unterstützung für Eltern. Immerhin: Die bundesweiten Leistungen gibt es weiterhin.  © Felix Hörhager/dpa

Dazu zählt in erster Linie das Kindergeld von 255 Euro monatlich, das mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird.

Und – im Anschluss an das Mutterschaftsgeld – das Elterngeld, das den Wegfall des Gehalts durch die Kinderbetreuung mildern soll.

Das Elterngeld bemisst sich am Verdienst vor der Geburt und beträgt höchstens 1800 Euro pro Monat und Elternteil.

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Darüber hinaus gibt es weitere staatliche Unterstützung, etwa Kinderfreibeträge und anderen Entlastungen bei der Steuer, Kinderzuschläge beim Bezug von existenzsichernden Leistungen oder Wohngeld, zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie eventuell Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende.

Söder hat die Entscheidung als Grundsatzbeschluss dargestellt, weil die Stärkung des Kita-Systems für die Familien positivere Effekte habe als Direktzahlungen.

Dennoch haben bereits am Tag nach der Bekanntgabe mehrere Bürger Online-Petitionen gestartet, die teils großen Zuspruch fanden. Ob das aber etwas ändert, ist dahingestellt.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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