Gericht hat entschieden: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen

Von Marion van der Kraats

Berlin - Gerichtsentscheidung gefallen! Die Bundesregierung muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat über die Visa-Erteilung für eine afghanische Staatsangehörige und ihrer Familie entschieden. (Symbolfoto)  © Paul Zinken/dpa

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Bundesregierung habe sich "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden", erklärten die Richter zur Begründung. "Von dieser freiwillig eingegangen Bindung" könne sich Deutschland nicht lösen.

Damit war der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln.

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Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen.

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Neue Bundesregierung stoppte Aufnahmeprogramme

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. Die neue Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme Anfang Mai.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben beispielsweise Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.

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