Zurückweisungen an deutscher Grenze? Bayerns Innenminister Herrmann hat klare Meinung

Von Marco Hadem, Christoph Trost

München/Berlin - Wie Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) hält ebenfalls Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU) an der auch juristisch umstrittenen Praxis der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU) hat beim Thema Zurückweisungen an der Grenze eine klare Meinung.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU) hat beim Thema Zurückweisungen an der Grenze eine klare Meinung.  © Matthias Balk/dpa

"Die konkreten Umstände der Einzelfälle, die der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugrunde liegen, sind uns nicht im Detail bekannt", erklärte der CSU-Politiker in München.

Herrmann führte zusätzlich noch weiter aus: "Unabhängig davon halten wir die verstärkten Grenzkontrollen sowie die Zurückweisungen an der Bundesgrenze im Rahmen der vom Bundesinnenministerium angewandten Praxis für dringend erforderlich und juristisch zulässig."

Innenminister Alexander Dobrindt (54) hatte am 7. Mai dieses Jahres eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – mit Ausnahmen etwa für Kinder und Schwangere.

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Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.

Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) hält an der umstrittenen Praxis der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest.
Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) hält an der umstrittenen Praxis der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest.  © Michael Kappeler/dpa

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Deutschland droht die Überforderung der Kommunen"

Herrmann verweist unter anderem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Herrmann verweist unter anderem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.  © Arne Dedert/dpa

Herrmann betonte, dass Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union klarstelle, dass die Regeln des europäischen Asyl- und Migrationsrechts, einschließlich der Dublin-III-Verordnung, die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der Inneren Sicherheit nicht beeinträchtigen dürften.

"Angesichts der aktuellen Migrationslage in Deutschland droht die Überforderung der Kommunen sowie eine Gefährdung der politischen Stabilität des Landes", sagte Herrmann.

Solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert und EU-weite Maßnahmen nicht vollständig greifen würden, bleibe die Kontrolle an den deutschen Grenzen unerlässlich. "Das deutsche Asylgesetz sieht vor, dass einem Ausländer auch bei einem Asylgesuch die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Diese Regelung wird nun zur Anwendung gebracht."

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Zuvor hatte Merz bereits betont, dass die Entscheidung des Berliner Gerichts zwar die Spielräume möglicherweise noch einmal etwas einschränke, aber es weiter Spielräume für das Vorgehen gebe und nach wie vor Zurückweisungen vorgenommen werden sollten.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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