Klatsche für Dobrindt: Gericht erklärt Abweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig

Von Marion van der Kraats, Anne-Béatrice Clasmann

Berlin - Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

Asylsuchende dürfen per Gerichtsbeschluss nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. (Symbolbild)
Asylsuchende dürfen per Gerichtsbeschluss nicht an der Grenze zurückgewiesen werden. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (54). Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen.

Nach Asyl-Klatsche durch Gerichtsurteil: Jetzt spricht Kanzler Merz ein Machtwort
Flüchtlingspolitik Nach Asyl-Klatsche durch Gerichtsurteil: Jetzt spricht Kanzler Merz ein Machtwort

Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Bundesinnenminister hält an Zurückweisungen fest

Innenminister Alexander Dobrindt (54, CSU, r.) hatte kurz nach seinem Amtsantritt die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze angeordnet. (Archivbild)
Innenminister Alexander Dobrindt (54, CSU, r.) hatte kurz nach seinem Amtsantritt die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze angeordnet. (Archivbild)  © Hannes P. Albert/dpa

Bundesinnenminister Dobrindt hält unterdessen an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtsmäßigkeit nährt. "Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest", sagte er in Berlin.

Dobrindt betonte mehrfach, es handle sich um eine Entscheidung im Einzelfall. "Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern."

Der Bundesinnenminister sagte, er wolle nun das Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort "deutlich Recht bekommen" werde. "Das Gericht hat in diesem Beschluss ausgeführt, dass die Begründung für unsere Maßnahmen dezidierter hätte sein sollen."

Zurückweisungen an deutscher Grenze? Bayerns Innenminister Herrmann hat klare Meinung
Flüchtlingspolitik Zurückweisungen an deutscher Grenze? Bayerns Innenminister Herrmann hat klare Meinung

Diese dezidiertere Begründung wolle man nun nachliefern.

Erstmeldung vom 2. Juni, 15.57 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 19.37 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: Patrick Pleul/dpa, Hannes P. Albert/dpa

Mehr zum Thema Flüchtlingspolitik: