Klatsche für Dobrindt: Gericht erklärt Abweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig
Von Marion van der Kraats, Anne-Béatrice Clasmann
Berlin - Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.
Alles in Kürze
- Gericht erklärt Abweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig
- Asylsuchende dürfen nicht an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden
- Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren ist rechtswidrig
- Drei Somalier wurden nach Polen zurückgeschickt
- Berliner Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren

Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (54). Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen.
Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Bundesinnenminister hält an Zurückweisungen fest

Bundesinnenminister Dobrindt hält unterdessen an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, obwohl eine Gerichtsentscheidung Zweifel an ihrer Rechtsmäßigkeit nährt. "Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest", sagte er in Berlin.
Dobrindt betonte mehrfach, es handle sich um eine Entscheidung im Einzelfall. "Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern."
Der Bundesinnenminister sagte, er wolle nun das Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort "deutlich Recht bekommen" werde. "Das Gericht hat in diesem Beschluss ausgeführt, dass die Begründung für unsere Maßnahmen dezidierter hätte sein sollen."
Diese dezidiertere Begründung wolle man nun nachliefern.
Erstmeldung vom 2. Juni, 15.57 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 19.37 Uhr.
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