NRW reduziert Plätze in Flüchtlingsheimen

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf - Angesichts der rückläufigen Zahl von Asylsuchenden baut Nordrhein-Westfalen die Zahl der Plätze in seinen Flüchtlingsunterkünften ab.

Insgesamt 6000 Plätze fallen in den 53 Flüchtlingsunterkünften NRWs weg. (Symbolfoto)
Insgesamt 6000 Plätze fallen in den 53 Flüchtlingsunterkünften NRWs weg. (Symbolfoto)  © Friso Gentsch/dpa

Die Kapazität werde von aktuell 41.000 auf 35.000 Plätze reduziert, teilte eine Sprecherin des NRW-Ministeriums für Flucht und Integration am Mittwoch mit. Demnach sollen künftig 28.000 Plätze aktiv vorgehalten werden, während 7000 Plätze als Reserve, die jederzeit kurzfristig aktivierbar sei, gelten.

Die Auslastung in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes liegt den Angaben zufolge aktuell bei etwa 44 Prozent und in den Erstaufnahmeeinrichtungen bei rund 19 Prozent. Derzeit betreibt das Land insgesamt 53 Unterbringungseinrichtungen.

Bundesweit sei die Zahl der Asylanträge von fast 330.000 im Jahr 2023 auf knapp 230.000 im Jahr 2024 gesunken, so das NRW-Ministerium. Der Trend setzte sich in diesem Jahr fort.

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Die Zahl der in NRW gestellten Asylanträge war schon 2024 deutlich um rund ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. So waren 2024 mehr als 45.000 Erstanträge gestellt worden, 2023 waren es nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch mehr als 67.000.

Kommunen sollen durch Platzabbau in Flüchtlingsunterkünften nicht belastet werden

Weil es in NRW immer weniger Asylbewerber gibt, die in Einrichtungen des Landes untergebracht werden müssen, werden die Kapazitäten in den Heimen reduziert.
Weil es in NRW immer weniger Asylbewerber gibt, die in Einrichtungen des Landes untergebracht werden müssen, werden die Kapazitäten in den Heimen reduziert.  © Uli Deck/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

NRW hatte die Plätze in den Landeseinrichtungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Anfang 2022 hatte es eine Kapazität von 15.000 Plätzen gegeben.

Alle Geflüchteten in NRW, die das Asylverfahren durchlaufen, sind zunächst in Einrichtungen des Landes untergebracht. Erst danach sind Städte und Gemeinden mit festem Verteilschlüssel für die dauerhafte Unterbringung zuständig.

Die Reduzierung der Kapazitäten führe nicht zu einer höheren Belastung der Kommunen durch eine schnellere Zuweisung, betonte das Ministerium. Die Wohnverpflichtung in den Landeseinrichtungen werde weiterhin ausgeschöpft.

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In welchen Einrichtungen Plätze abgebaut werden, blieb zunächst offen. Das Ministerium werde sich dazu in den kommenden Wochen mit den Kommunen austauschen.

Titelfoto: Friso Gentsch/dpa

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