Wird der Messerstecher von Würzburg jetzt in sein Heimatland abgeschoben?
Von Angelika Resenhoeft
Würzburg - Gut vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke eines psychisch kranken Flüchtlings auf drei Frauen in Würzburg steht eine Abschiebung des Mannes in sein Heimatland Somalia im Raum.

Nach dem Verbrechen sei der Schutzstatus des Flüchtlings bestandskräftig widerrufen worden, "und es erging durch die zuständige Ausländerbehörde eine Entscheidung zur Ausweisung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland", teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen mit.
Der Somalier sei zur Ausreise verpflichtet "und wird bei Erfüllung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen in sein Herkunftsland rückgeführt".
Der Migrant Mitte 30, sein genaues Alter ist den Behörden nicht bekannt, hatte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos auf arglose Passanten eingestochen.
Er ist mehreren Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen, bei dem auch mehrere Menschen verletzt wurden, schuldunfähig. Im Juli 2022 urteilte das Landgericht Würzburg, dass der Somalier zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterkommen muss.
In der Psychiatrie verweigert der Flüchtling allerdings nach Auskunft seines Pflichtverteidigers jegliche Therapieangebote. "Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", sagte Anwalt Hans-Jochen Schrepfer der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Risiko Rückkehr: Der Somalier ist "eine tickende Zeitbombe"

Nach Worten des Pflichtverteidigers ändert die Abschiebung des Somaliers nichts an seiner Gefährlichkeit - auch für die Bürger in seinem Heimatland. Er sei eine tickende Zeitbombe. "Es ist ja nicht so, dass die somalische Bevölkerung vor ihm sicher wäre."
Auch eine Rückkehr des Mannes nach Deutschland sei denkbar. "Ich habe genug Mandanten, die das fünfte, sechste und siebte Mal wieder illegal über irgendwelche Grenzen eingereist kommen. Da gibt es natürlich null Komma null Sicherheit", sagte Schrepfer.
Der Flüchtling war nach eigenen Angaben im Mai 2015 von Italien nach Deutschland eingereist, nachdem er zuvor über Nordafrika und das Mittelmeer nach Italien gelangt war.
Sein Asylantrag wurde zwar 2016 abgelehnt, aber er erhielt subsidiären Schutz - er hielt sich zur Tatzeit also legal in Deutschland auf und durfte damals nicht abgeschoben werden.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa