Können Autofahrer aufatmen? Bundestag beschließt Spritpreispaket
Berlin - Knapp vier Wochen nach dem Beginn des Iran-Kriegs und den dadurch stark gestiegenen Benzinpreisen hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket beschlossen.
Künftig dürfen Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise erhöhen. Preissenkungen sollen immer möglich sein. Die neue Regel könnte vor Ostern in Kraft treten. Außerdem bekommt das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise.
Für die Gesetzesänderungen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Das Paket muss noch den Bundesrat passieren, das ist am Freitag geplant.
Allerdings zeichnen sich weitere Schritte der Koalition ab - auch weil fraglich ist, ob das beschlossene Paket wirklich zu Entlastungen für Autofahrer sorgt.
Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz (44) sagte im Bundestag, es werde weitere Maßnahmen brauchen. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff (43) nannte das Paket einen ersten, wichtigen Schritt. Es bestehe aber weiterer Handlungsbedarf.
Die Opposition kritisierte, das Paket reiche bei weitem nicht aus, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. So sagte der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm (55), die Koalition simuliere Hilfe. Das Paket sei reiner Aktionismus.
Die schwarz-rote Koalition verspricht sich von der Änderung nach österreichischem Vorbild mehr Verlässlichkeit durch weniger Preiserhöhungen sowie mehr Transparenz.
Verstöße gegen das geplante Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Neue Befugnisse des Kartellamts ein riskanter Eingriff ins Wettbewerbsrecht?
Bei der Verschärfung des Kartellrechts geht es im Kern um eine Umkehr der Beweislast: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind.
Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken.
Aus Sicht von Haucap kann die Stärkung der Missbrauchsaufsicht eine "gewisse abschreckende Wirkung" entfalten und damit Preiserhöhungen beschränken.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte vor tiefgreifenden und riskanten Eingriffen in das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt bekäme faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) zeigte sich am Mittwoch im Bundestag offen für weitere Maßnahmen. Ein erstes Paket werde "nicht ausreichen, um die Preise so zu dämpfen, dass sie wieder verträglich werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher".
Möglich sind auch Maßnahmen mit Blick auf gestiegene Ölpreise und einen drohenden Preissprung bei Lebensmitteln, außerdem eine Senkung der Stromsteuer für alle.
Erstmeldung von 10.42 Uhr, zuletzt aktualisiert 11.03 Uhr.
Titelfoto: Robert Michael/dpa

