Dieser Wehrdienst-Aufreger ging bisher völlig unter: Männer dürfen nur noch mit Genehmigung länger ins Ausland!
Berlin - Mit verpflichtenden Musterungen für Männer und einer Wehrpflicht bei zu wenigen Freiwilligen sorgt der neue Wehrdienst vor allem bei jungen Menschen für Aufregung. Eine andere heikle Regelung im überarbeiteten Wehrpflichtgesetz (WPflG) wurde aber bisher kaum beachtet.
Seit dem 1. Januar 2026 ist der neue Wehrdienst in Kraft und damit auch der überarbeitete Paragraph 3, wo es in Absatz 2 heißt, dass junge Männer für einen längeren Aufenthalt im Ausland eine Genehmigung von der Bundeswehr brauchen - und das dauerhaft.
Auf die bisher wenig beachtete Änderung hatten zuerst die Zeitungen der Mediengruppe "Ippen.Media" aufmerksam gemacht, darunter die "Frankfurter Rundschau".
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen", heißt es in besagtem Paragraphen.
Eine Genehmigung muss ebenfalls her, wenn "sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen", steht dort weiter.
Vor Verabschiedung der Gesetzesänderung musste eine solche Genehmigung von der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen eingeholt werden, nämlich im Spannungsfall (ein außenpolitischer Konflikt, der einen Angriff auf die Bundesrepublik wahrscheinlich macht) oder im Verteidigungsfall (bewaffneter Angriff auf die Bundesrepublik).
Genehmigungspflicht für Männer: "Müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält"
Eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums erklärte gegenüber den Zeitungen von "Ippen.Media", dass diese Genehmigungspflicht nun auch "außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls" gelte.
Diese Änderung sei notwendig für eine "aussagekräftige Wehrerfassung": "Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält", so die Sprecherin.
Weiterhin verwies das Verteidigungsministerium auf einen aktuell laufenden Prozess, in dem noch "konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht" erarbeitet würden.
Bisher heißt es im Wehrpflichtgesetz dazu lediglich: "Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."
Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

