Sabotage an deutschen Kriegsschiffen: Verdächtige wieder frei

Von Martin Fischer

Hamburg/Berlin - Zwei Männer, die wegen des Verdachts der Sabotage an Korvetten der Deutschen Marine festgenommen worden waren, kommen wieder auf freien Fuß.

Im vergangenen Jahr wurden im Hamburger Hafen Sabotagehandlungen an mehreren Korvetten vorgenommen. Zwei Verdächtige sind nun wieder auf freiem Fuß. (Archivfoto)
Im vergangenen Jahr wurden im Hamburger Hafen Sabotagehandlungen an mehreren Korvetten vorgenommen. Zwei Verdächtige sind nun wieder auf freiem Fuß. (Archivfoto)  © Marcus Brandt/dpa

Mangels dringenden Tatverdachts habe die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Aufhebung der Haftbefehle gegen einen 37-jährigen Rumänen und einen 54-jährigen Griechen beantragt und deren Freilassung angeordnet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Die Männer waren Anfang Februar in Hamburg und Griechenland festgenommen worden. Sie sollen im vergangenen Jahr während ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen an mehreren Korvetten Sabotagehandlungen vorgenommen haben.

Ausschlaggebend für die Haftbefehle war nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft eine versuchte Sabotagehandlung an der Korvette "Köln".

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Zwar sei weiter mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass einer der beiden Beschuldigten im Juni vergangenen Jahres Bauteile des Schiffs "stromlos" geschaltet habe, "was bei ungestörtem Fortgang der Ereignisse zu einem Brand im Innenraum hätte führen und so die Schlagkraft der Truppe hätte beeinträchtigen können", hieß es in der Mitteilung. 

Nur wer von beiden dies getan habe, sei fraglich. Beide Männer bestreiten demnach die Tat. Und auch nach nochmaliger Rekonstruktion der Tatabläufe lasse sich "nicht mehr sicher feststellen, welcher von ihnen die mutmaßliche Sabotagehandlung begangen hat", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern nach Sabotage an

"Nach aktueller Sachlage wäre auch der Verdacht der Mittäterschaft nicht mehr überwiegend wahrscheinlich", hieß es weiter. Damit sei auch der für den Erlass eines Haftbefehls notwendige dringende Tatverdacht entfallen.

Gleichwohl dauerten die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft an.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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