Mindestlohn, Corona-Regeln und Heizkosten: Das ändert sich im Oktober

Berlin - Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen. Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Ein Überblick.

Corona-Regeln

Bundesweit gelten ab dem 1. Oktober andere Corona-Regeln. (Symbolbild)
Bundesweit gelten ab dem 1. Oktober andere Corona-Regeln. (Symbolbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.

Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.

In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Kein Herz für Bonn: Regierung soll endlich komplett nach Berlin umziehen!
Politik Deutschland Kein Herz für Bonn: Regierung soll endlich komplett nach Berlin umziehen!

Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht.

Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.

An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Mindestlohn und Minijobs

Auch der Mindestlohn steigt ab Oktober. (Symbolbild)
Auch der Mindestlohn steigt ab Oktober. (Symbolbild)  © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum heutigen 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind.

Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Mehrwertsteuer auf Gas und Heizungen

Gasheizungen müssen ab Oktober von Gebäudeeigentümern kontrolliert werden. (Symbolbild)
Gasheizungen müssen ab Oktober von Gebäudeeigentümern kontrolliert werden. (Symbolbild)  © Christin Klose/dpa-tmn

Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, beschloss er Bundestag am Freitag, dass der Steuersatz auf Erdgas vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten.

Nach Rechnung des Vergleichsportals Verivox müssten die Preise bei voller Weitergabe an die Verbraucher um 7,3 Prozent sinken. Für eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute das eine Entlastung von 366 Euro im Jahr.

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen.

Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Ende der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärungen müssen bis Ende Oktober eingereicht werden. (Symbolbild)
Die Grundsteuererklärungen müssen bis Ende Oktober eingereicht werden. (Symbolbild)  © Bernd Weissbrod/dpa

Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen.

Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht.

Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Titelfoto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Politik Deutschland: