AfD bei wichtigen Landtagsgremien in Bayern außen vor: Partei klagt erneut dagegen!

München - Ist es in Ordnung, wenn die AfD bei wichtigen Landtagsgremien außen vor bleibt? Fakt ist nun einmal: Die Wahlen sind geheim. Mit einer ersten Klage war die AfD gescheitert, nun hofft sie erneut.

Die AfD klagt im Freistaat Bayern einmal mehr.
Die AfD klagt im Freistaat Bayern einmal mehr.  © Daniel Karmann/dpa

Die Partei, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich schon seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag im Jahr 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium sowie auch im Parlamentarischen Kontrollgremium.

Nun befasst sich der Verfassungsgerichtshof im Freistaat in einer mündlichen Verhandlung mit einer Klage der AfD - und zwar gegen ihre Nicht-Wahl in das Parlamentarische Kontrollgremium in der vergangenen Legislaturperiode in Bayern.

Beim Termin am 15. Mai dieses Jahres soll erörtert werden, ob damit gegen verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion verstoßen worden sei, teilte das höchste Gericht im Freistaat am Mittwoch mit.

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Mit einer Entscheidung wird allerdings erst einige Zeit nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.

AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten scheitern auch in der laufenden Legislaturperiode

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist deshalb gefordert.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist deshalb gefordert.  © Matthias Balk/dpa

Ebenjenes Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert etwa die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Seit Ende 2018 konnte allerdings in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt.

Im Sommer des Jahres 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen - damals wegen einer Unzulässigkeit.

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Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.

Auch in dieser Legislaturperiode scheiterten bisher sämtliche AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Abgeordnete anwesend waren. Auch in einer Plenarsitzung am Mittwoch lehnten es Redner aller anderen Fraktionen erneut vehement ab, Bewerber der AfD in eines der wichtigen Parlaments-Ämter zu wählen.

Titelfoto: Montage: Daniel Karmann/dpa, Matthias Balk/dpa

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