AfD-Politiker zündet eigenes Auto an, fälscht Antifa-Drohbrief und beschuldigt Linke
Uffenheim - Im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim hat offenbar ein AfD-Politiker sein eigenes Auto angezündet, um es angeblichen linken Gewalttätern in die Schuhe zu schieben.
Der 44-Jährige aus Uffenheim gestand inzwischen, den Brand selbst gelegt zu haben. Auch den zuvor erhaltenen, angeblichen "Antifa"-Drohbrief hat er selbst verfasst. Anfang Februar brannte der Ford des AfD-Mannes komplett aus.
Wenige Tage, nachdem – wieder: angeblich – Unbekannte eine politische Schmiererei auf dem Wagen hinterließen. Die Beamten nahmen die Ermittlungen auf, suchten nach Zeugen.
Auch die Partei selbst meldete sich in einem Statement zu Wort. "Wir verurteilen diesen Angriff aufs Schärfste", heißt es in einem AfD-Blogbeitrag von Februar.
Und weiter: "Es ist eine alarmierende Entwicklung, wenn die verbale Hetze auf Veranstaltungen wie jenen der 'Omas gegen Rechts' nun scheinbar in physische Gewalt gegen Andersdenkende umschlägt."
Nun wurde jedoch klar, dass weder die politisch aktiven Seniorinnen noch andere linke Gruppen Verantwortung für das Feuer, die Schmiererei oder den Brief übernehmen müssen.
Auf Opfer wird Täter: Polizei ermittelt gegen AfD-Mann
"Die Ermittler (...) stellten dabei auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift des 44-Jährigen fest. Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Mann erhärtet hatte, räumte er ein, den Brief selbst verfasst zu haben", teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken am Donnerstag mit.
"Auch gab er zu, dass keine unbekannten Personen, sondern er selbst das Graffiti an seinem Auto angebracht hat. Zudem räumte er schließlich ein, sein eigenes Auto in Brand gesetzt zu haben."
Immerhin: Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt, der Sachschaden belief sich auf rund 30.000 Euro.
Zusätzlich zu diesen Kosten kommen mit dieser Opfer-Inszenierung auch juristische Konsequenzen auf den 44 Jahre alten AfD-Politiker zu.
Gegen ihn läuft nun ein strafrechtliches Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa

