Klatsche für AfD: Gericht weist Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht zurück

Berlin - Pleite vorm Kadi: Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der AfD gegen den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 zurückgewiesen.

Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesinnenministerium seine Aussagen zur AfD nicht korrigieren.
Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss das Bundesinnenministerium seine Aussagen zur AfD nicht korrigieren.  © Paul Zinken/dpa

Den Beschluss vom 2. Februar hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch veröffentlicht.

In der Beschwerde ging es konkret um eine Passage des Berichts, der nach Auffassung der Partei rechtlich und tatsächlich nicht haltbar sei.

Die AfD habe "gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen" beziehungsweise "von 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder", wird in dem Manuskript angeführt.

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Mithilfe des Eilantrags wollte die AfD dem Bundesinnenministerium diese Aussage verbieten und eine (vorläufige) Streichung auf dem Bericht erwirken.

Der Vorwurf: Besagte Passage würde ihre Betätigungsfreiheit als Partei verletzen. Zudem werde damit gegen die Neutralitätspflicht und das Sachlichkeitsgebot verstoßen.

Dem widersprachen jetzt aber die Richter in der Hauptstadt. Laut dem Urteil sei das Ministerium nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz dazu berechtigt, "über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen".

Netzwerk um Björn Höcke und "Flügel" liefern rechtssichere Grundlagen für Einschätzung

Das Gericht sieht die Voraussetzungen für die Aussagen im Verfassungsschutzbericht durch das Netzwerk rund um den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke (51) als gegeben an.
Das Gericht sieht die Voraussetzungen für die Aussagen im Verfassungsschutzbericht durch das Netzwerk rund um den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke (51) als gegeben an.  © Martin Schutt/dpa, Carsten Koall/dpa (Bildmontage)

Da auch "tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD" gegeben seien, würden die Aussagen auch nicht gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen, urteilte das Gericht.

Die Grundlage hierfür biete der ehemalige sogenannte "Flügel" und das Netzwerk rund um den Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke (51).

Dass diese parteiinterne Gruppe angeblich aufgelöst sei, bedeute nicht, dass damit auch das rechtsextremistische Potenzial verschwunden sei.

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Die AfD will das Urteil allerdings nicht akzeptieren und hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Damit kassiert die AfD die zweite Schlappe vor Gericht binnen kurzer Zeit. Bereits am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative, die Jugendorganisation der Partei, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Auch dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa, Carsten Koall/dpa, Martin Schutt/dpa (Bildmontage)

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