Nach Debatte über Vetternwirtschaft: AfD-Fraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus

Von Jörg Ratzsch

Berlin – Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt (34) im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen.

Die Fraktion folgte mit dem Rauswurf einem Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50). (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50), wie ein Sprecher bestätigte. Der betroffene Abgeordnete bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch.

Die AfD-Fraktion verliert mit dem Schritt den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete.

Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel (65) seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.

AfD Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah: Weitere Durchsuchungen durchgeführt

Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen. 

Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen.

Anzeige

AfD-Spitze sieht Rufschädigung

Jan Wenzel Schmidt (34) hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. (Archivbild)  © Peter Gercke/dpa

Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss.

Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Nun folgt auch der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion.

Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann (68) vor der entscheidenden Fraktionssitzung.

AfD Bundes-AfD gilt vorerst nicht als gesichert rechtsextrem

"Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter."

Schmidts Interview bei "Nius" habe in seiner Gänze "massiv rufschädigende Auswirkungen" für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. "Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet."

Schmidt: Bleibe der Partei politisch verbunden

Schmidt reagierte mit Unverständnis: "Die Entscheidung, mich aus der Bundestagsfraktion auszuschließen, halte ich für falsch. Reformbedarf wird nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt", teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben.

Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. "Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden."

Mehr zum Thema AfD: