BSW: Kampf gegen Missbrauch darf nicht ausgelagert werden
Dresden/Brüssel - Das sächsische BSW hat sich gegen Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern ausgesprochen.
Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die befristete Ausnahmeregelung für die freiwillige Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und sogenanntem Grooming durch privatwirtschaftliche Kommunikationsdienste zu verlängern.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch sei eine zentrale Aufgabe des Staates, erklärte der Landtagsabgeordnete Bernd Rudolph (64). "Gerade deshalb muss der Rechtsstaat seine Verantwortung selbst wahrnehmen und darf sie nicht auf private Unternehmen übertragen."
Rudolph betonte zugleich, dass der entschlossene Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch selbstverständlich notwendig sei.
Nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts ist die Zahl sexuellen Kindesmissbrauchs in den letzten fünf Jahren erheblich gestiegen.
Titelfoto: Steffen Füssel