Mallorca-Einladung: Verfahren gegen BSW-Minister eingestellt, zahlen muss er trotzdem
Von Simone Rothe, Christian Rüdiger
Erfurt - Es stand der Vorwurf der Vorteilsgewährung im Raum: Nun wurden die Ermittlungen gegen Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (59, BSW) eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens sei mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt auf dpa-Anfrage mit. Zuerst hatten die Zeitungen von Funke-Medien Thüringen darüber berichtet - gestützt auf Angaben von Schütz.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage stelle keine Verurteilung dar. "Die Unschuldsvermutung gilt fort", so die Staatsanwaltschaft.
Der Vorwurf der Vorteilsgewährung habe sich auf ein Angebot von Schütz im November 2022 bezogen, bei dem es um den Aufenthalt einer Thüringer Amtsträgerin in seine Finca auf Mallorca gegangen sei.
An wen die Einladung ging, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Schütz, der früher eine Marketingagentur leitete, wurde nach der Landtagswahl 2024 zum Minister für Infrastruktur und Digitales berufen.
Nach dem Bericht der Funke-Zeitungen soll es sich um eine Einladung an eine ehemalige Leiterin einer Thüringer Kulturstiftung gehandelt haben, die diese nicht nachkam.
Titelfoto: Jacob Schröter/dpa