Rückschlag vor Gericht: BSW scheitert mit Verfassungsklagen

Karls - Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Verfassungsklagen zur Ausgestaltung des Wahlrechts am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

Die Partei von Sahra Wagenknecht (55) musste sich in Karlsruhe geschlagen geben.
Die Partei von Sahra Wagenknecht (55) musste sich in Karlsruhe geschlagen geben.  © Hannes P Albert/dpa

Das teilte der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Konkret geht es um zwei Organklagen im Zusammenhang mit der vergangenen Bundestagswahl im Februar 2025. Damals scheiterte das BSW mit 4,97 Prozent knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und meldete daraufhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses an.

Laut Klagen der Partei habe der Bundestag zu Unrecht keine Rechtsmittel erlassen, mit denen eine umgehende Neuauszählung der Stimmen bei angeführten Zweifeln und einem derart knappen Ergebnis beantragt werden kann.

Außerdem sei die Reihenfolge der Parteien auf den Wahlzetteln unzulässig gewesen. Das BSW sehe in beiden Klagen eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit.

Das habe die Partei allerdings in beiden Fällen nicht hinreichend begründen können, weshalb das Bundesverfassungsgericht die Organklagen als unzulässig betrachtet.

Erstmeldung von 9.55 Uhr, zuletzt aktualisiert 10.10 Uhr.

Titelfoto: Hannes P Albert/dpa

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