Boris Palmer von Transfrau angezeigt: Das sagt die Staatsanwaltschaft

Tübingen - Vor Wochen sorgte der Streit zwischen Boris Palmer (48, Grüne) und der transsexuellen Grünen-Politikerin Maike Pfuderer für Schlagzeilen (TAG24 berichtete). Pfuderer zeigte Palmer an. Jetzt gibt es Neuigkeiten.

Tübingens OB Boris Palmer.
Tübingens OB Boris Palmer.  © Tom Weller/dpa

Kleiner Rückblick: Schon seit mehreren Jahren besticht Pfuderer in den Kommentarspalten von Palmers Facebook-Seite mit bitterbösen Kommentaren. Regelmäßig gab es deshalb Zoff zwischen der Transsexuellen und den Usern.

Nachdem Deutschlands wohl bekanntestes Stadtoberhaupt aber in Richtung Pfuderer schrieb "Ich kenne ihn gar nicht" und "Wie spricht man Pfuderer korrekt an?", war offenbar ein ganz neues Eskalationslevel auf Facebook erreicht.

In einem Kommentar schrieb der 48-Jährige schließlich: "Soweit ich weiß, war Reinhard Pfuderer ein Mann, als ich in Stuttgart OB-Kandidat war." 

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Bumm! Damit war für Pfuderer das Maß voll, eine Anzeige folgte.

Die Transfrau sah einen Verstoß gegen §5 des Transsexuellengesetzes (Offenbarungsverbot) gegeben, fühlte sich zudem durch Palmers Äußerungen beleidigt und herabgewürdigt, wie sie gegenüber der Stuttgarter Zeitung angab.

Palmer selbst hatte der Beleidigungs-Anzeige schon im Vorfeld keinerlei Chance prophezeit - und so kam es jetzt auch. 

Denn der OB von Tübingen postete auf seiner Facebook-Seite ein Schreiben der Tübinger Staatsanwaltschaft. "Es hat sich herausgestellt, dass Sie unschuldig sind", heißt es in dem Brief an den Grünen-Politiker.

Zwar verbiete §5 des Transsexuellengesetzes die Ausforschung oder Offenbarung des früheren Vornamens ohne Zustimmung der betroffenen Person: "Straf- oder sanktionsbewehrt ist das Verbot allerdings nicht." Auch eine Strafbarkeit wegen Beleidigung scheide aus.

In den Augen der Staatsanwaltschaft sei es "höchst fraglich, ob in der bloßen Erwähnung des früheren Vornamens der Anzeigeerstatterin und der Bezugnahme als 'ihn' bereits eine Missachtung, Nichtachtung oder Geringschätzung der Betroffenen zum Ausdruck kommt". Die Kommentare mögen deshalb zwar taktlos und unhöflich sein, "erreichen aber kaum die Grenze einer strafbaren Beleidigung".

Für Palmer entlarve die Unschuldsfeststellung der Staatsanwaltschaft die Anzeige als das, was sie sei, wie er schreibt: "Der perfide Versuch der moralischen Vernichtung durch haltlose Vorwürfe und künstliche Empörung." Dies schade auch den berechtigten Anliegen der Queer-Bewegung, so der 48-Jährige.

Maike Pfuderer will indessen die Sache nicht auf sich beruhen lassen, wie sie auf Facebook schreibt: "Aber dieser letzte Absatz des Schreibens veranlasst mich dann doch, diese Sache politisch weiter zu verfolgen."

Begründung: "Wenn es einer Staatsanwältin des Landes Baden-Württemberg höchst fraglich erscheint, ob in der bloßen Erwähnung meines früheren Vornamens eine Missachtung, Nichtachtung oder Geringschätzung der Betroffenen zum Ausdruck kommt, dann wird offenbar, warum LSBTTIQA+feindliche Taten so selten geahndet werden."

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung zog sie eine Privatklage gegen den 48-Jährigen in Erwägung. 

Und damit nicht genug: Sie wolle auf Bundesebene erreichen, dass es künftig strafbar sein soll, wenn man eine transsexuelle Person mit dem alten Namen anspricht.

Titelfoto: Montage: Screenshots Facebook.de/Boris Palmer, Tom Weller/dpa

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