Gericht hat entschieden: Muss die Dresdner Wahl wiederholt werden?

Dresden - Dirk Hilbert (52, FDP) kann durchatmen: Die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden ist gültig, muss nicht wiederholt werden.

Dirk Hilberts (52, FDP) Wahl zum Oberbürgermeister muss nicht wiederholt werden.
Dirk Hilberts (52, FDP) Wahl zum Oberbürgermeister muss nicht wiederholt werden.  © Norbert Neumann

Das gab am Donnerstag der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen bekannt.

Ein Dresdner Arzt klagte gegen die Landesdirektion Sachsen (kommunale Rechtsaufsicht) bereits vor dem Verwaltungsgericht, wollte die Wiederholung der Wahl wegen Ungereimtheiten bei Hilberts Aufstellung nun vor dem OVG durchsetzen.

Am Mittwoch kam es zur Verhandlung. Nun das Ergebnis: Die OB-Wahl muss nicht wiederholt werden. Die Richter begründen in einer Erklärung, dass bei der Aufstellung Hilberts zwar gegen "wesentliche Normen des Kommunalrechts verstoßen" wurde.

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Doch das führe "im Ergebnis nicht dazu, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist."

Und: Hilbert hätte auch als Einzelbewerber antreten können. Wegen seines Bekanntheitsgrades als Stadtoberhaupt sei der Ausgang der Wahl nicht von der Kandidatur für einen "in der Öffentlichkeit eher unbekannten Verein" abhängig gewesen.

Was der OB zur Entscheidung des Gerichts sagt

Im Sommer 2022 fand die letzte OB-Wahl in Dresden statt. (Archivbild)
Im Sommer 2022 fand die letzte OB-Wahl in Dresden statt. (Archivbild)  © Robert Michael/dpa

Rückblick: Bei der Aufstellung des OB durch den Verein "Unabhängige Bürger für Dresden" stimmten zwei Mitglieder ab, die nicht in Dresden wohnen und somit nicht stimmberechtigt waren. Ein Verstoß gegen Vorschriften.

Zudem gab eines dieser beiden Mitglieder, Hilberts Freund Frank Schröder (55), obendrauf noch eine eidesstattliche Versicherung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufstellung ab.

Später fielen die Fehler dem Gemeindewahlausschuss auf, dieser ließ Hilbert trotzdem zu. Einsprüche dagegen wurden später durch die Landesdirektion abgelehnt.

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Auch der OB kommentierte den Ausgang des Rechtsstreits.

Hilbert: "Ich bin froh, dass durch das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden für gültig erklärt wurde und damit nun Rechtssicherheit herrscht."

Mit Blick auf seine laufende Amtsperiode sagte er: "Ich kann und werde in den kommenden fünf Jahren weiterhin konsequent den Wählerwillen erfüllen und die erfolgreiche Arbeit für die Landeshauptstadt Dresden fortsetzen. Dass bei meiner Aufstellung als Kandidat Fehler passiert sind, ist bedauerlich und ärgert mich am meisten."

zuletzt aktualisiert: 16.37 Uhr

Titelfoto: Norbert Neumann

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