Corona-Gegner verunglimpft Jens Spahn: Das wird teuer!

Berlin – Ein Gegner der Corona-Politik ist in Berlin wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden.

Jens Spahn (41, CDU) wurde laut Anklage in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als "kokainsüchtig" bezeichnet.
Jens Spahn (41, CDU) wurde laut Anklage in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als "kokainsüchtig" bezeichnet.  © Oliver Berg/dpa

Der 33-Jährige sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) verunglimpft worden sei, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Montag. Die Richterin entschied auf eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Der damalige Bundesgesundheitsminister sei in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als "kokainsüchtig" bezeichnet worden, so die Anklage. Der Verteidiger des 33-Jährigen erklärte, die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Es habe sich um Satire gehandelt. Die Veröffentlichung sei im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die deutsche Corona-Politik erfolgt.

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Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, sie könne in der Veröffentlichung keine Satire entdecken.

Die Staatsanwältin hatte wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens auf eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro plädiert. Der Anwalt forderte Freispruch.

In dem Fall war bereits vor drei Wochen gegen Anselm Lenz (41), Dramaturg und Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, ein Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro erlassen worden. Der 41-Jährige soll einer der Herausgeber der Zeitschrift gewesen sein. Das Urteil gegen ihn war auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls ergangen, weil Lenz nicht zur angesetzten Hauptverhandlung erschienen war. 120 Tagessätze zu je 40 Euro wurden verhängt.

Die Urteile gegen die beiden Mitherausgeber der Zeitschrift sind noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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