Berlin-Wahl 2026: Diese Frist dürfen Bürger nicht verpassen

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Von Shireen Broszies

Berlin - Wer bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus im September mit abstimmen möchte, muss bis zum 20. Juni gemeldet sein.

Wählen dürfen nur Bürger, die mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sind. (Symbolbild)
Wählen dürfen nur Bürger, die mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sind. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Um an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu können, müssen Wahlberechtigte am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin gemeldet sein.

Als Wohnsitz gilt die im Melderegister eingetragene Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung.

Nach Angaben der Landeswahlleitung können sich Bürgerinnen und Bürger in jedem Berliner Bürgeramt anmelden - unabhängig vom Wohnbezirk.

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Wer zuvor bereits in Deutschland gewohnt hat, kann dafür auch die Online-Wohnsitzanmeldung nutzen.

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen Deutsche ab 16 Jahren teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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