Oberlandesgericht hat entschieden: So geht es mit der Ferienhaussiedlung am Fichtelberg weiter

Oberwiesenthal - Im Streit um die Bebauung einer geschützten Bergwiese am Fichtelberg in Oberwiesenthal (Erzgebirgskreis) hat nun das Sächsische Oberverwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen.

Im Frühjahr hatten auf der Bergwiese schon die ersten Erdarbeiten begonnen.
Im Frühjahr hatten auf der Bergwiese schon die ersten Erdarbeiten begonnen.  © privat

Das Gericht hat mit Beschluss vom 27. September eine Beschwerde vom Landkreis sowie der Bauherren gegen einen Beschluss vom Verwaltungsgericht in Chemnitz zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss war der Vollzug der Baugenehmigung für drei Ferienhäuser an Sachsens höchstem Berg ausgesetzt worden.

Was war passiert? "Der Landkreis Erzgebirgskreis hatte im April 2023 im Vorgriff auf einen noch aufzustellenden Bebauungsplan der Stadt Kurort Oberwiesenthal drei Bauherren die Genehmigungen zur Errichtung von Ferienhäusern auf besonders geschützten Bergwiesen erteilt", so ein Gerichtssprecher. Die Fläche, die sich unweit der Himmelsleiter befindet, gehört zu einem Artenschutzprojekt und ist Lebensraum gefährdeter Vogelarten, wie dem Wachtelkönig oder dem Braunkehlchen.

Der NABU hatte mit einem Eilantrag Widerspruch gegen die Genehmigung eingereicht und damit mit einem Zwischenentscheid Ende Mai einen sofortigen Baustopp erwirkt. Die ersten Erdarbeiten hatten da aber bereits auf der Fläche begonnen. Der Baustopp wurde im Juli verlängert.

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Eine Beschwerde vom Landkreis und dem Bauherren beim Oberverwaltungsgericht blieb nun erfolglos.

Keine Genehmigung für Projekt

"Nach Auffassung des zuständigen 1. Senats kann der NABU als anerkannte Umweltvereinigung im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gegen die Baugenehmigung vorgehen", teilte das Gericht mit. Laut diesem Gesetz können solche Vereinigungen Rechtsbehelfe gegen Genehmigungen von Vorhaben erheben, wenn bei der Genehmigung umweltbezogene Rechtsvorschriften zu prüfen waren.

Das Landratsamt hätte solche Überprüfungen anstellen müssen, "ob der künftige Bebauungsplan unter der Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen des Baugesetzbuches zustande gekommen ist", so das Gericht.

Dem Argument vom Gericht, dass der Stadt Oberwiesenthal ein schwerer Abwägungsfehler mit Blick auf artenschutzrechtliche Belange unterlaufen sei, konnten die Beschwerdeführer nichts entgegensetzen. Damit ist die Genehmigung für das Ferienhausprojekt am Fichtelberg weiterhin nicht vollziehbar.

Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Titelfoto: privat

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