Alltagshelfer, Quereinsteiger und Abordnungen für mehr Unterricht an Grundschulen

Düsseldorf - Die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen können damit beginnen, sogenannte Alltagshelfer einzustellen.

Zum 1. Mai treten in Nordrhein-Westfalen rechtliche Änderungen in Kraft, die den Seiteneinstieg für Lehrkräfte erleichtern.
Zum 1. Mai treten in Nordrhein-Westfalen rechtliche Änderungen in Kraft, die den Seiteneinstieg für Lehrkräfte erleichtern.  © Bernd Weißbrod/dpa

Zum 1. Mai treten zudem rechtliche Änderungen in Kraft, die den Seiteneinstieg für Lehrkräfte erleichtern. Das kündigte Schulministerin Dorothee Feller (56, CDU) am Freitag in Düsseldorf an.

Die Maßnahmen sind Teil ihres Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung in NRW, das die Ministerin im Dezember vorgestellt hatte. Die dickste Kröte für die Lehrer: Neueingestellte können künftig grundsätzlich an besonders belastete Schulen abgeordnet werden.

Alltagshelfer sollten Lehrkräfte an Schulen unterstützen, damit diese sich stärker auf den Unterricht konzentrieren könnten, erklärte Feller.

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Das könne zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers sein, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schüler, bis diese überhaupt arbeitsfähig sind.

Pädagogische Aufgaben und Lehrtätigkeiten sind ausdrücklich nicht gemeint.

"Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine formelle Qualifikation nachweisen", erläuterte das Ministerium. Maßgeblich sei deren Eignung für diese Unterstützung. "Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung."

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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