Von Christian Risch
Fehmarn - Am Wochenende mussten auf der Ostsee-Insel Fehmarn 273 Badegäste nach Berührungen mit Feuerquallen von Rettern behandelt werden.
Durch die für die Jahreszeit hohen Temperaturen tauchen Feuerquallen in Strandnähe früher auf als in den Vorjahren. Das erklärte eine Sprecherin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Am Wochenende waren am Fehmarner Südstrand bei Burg auf Fehmarn zahlreiche Badegäste in Berührung mit Feuerquallen gekommen und hatten von der Wachstation der DLRG versorgt werden müssen.
Die Tiere seien teilweise sehr klein und könnten deshalb leicht übersehen werden. "Wir sprechen hierbei nicht von einer größeren Gefahr für Badende", sagte Christine Karaagac vom DLRG-Landesverband Schleswig-Holstein.
An anderen Stränden seien bislang keine außergewöhnlich hohen Vorkommen von Feuerquallen wie vor Fehmarn gemeldet worden, teilte die DLRG-Bundeszentrale auf Anfrage mit.
Die Verletzungen seien nicht schwerwiegend gewesen. Einige Badegäste auf Fehmarn seien nach der Behandlung trotzdem wieder ins Wasser gegangen, sagte die Sprecherin. "Sie haben den Spaß am Wasser dadurch nicht verloren, was wir wichtig finden."
Badegäste sollten Beflaggung beachten
Zur Behandlung empfiehlt die DLRG, die betroffene Hautstelle mit Rasierschaum einzusprühen, diesen kurz einwirken zu lassen und anschließend mit einem Holzspatel unter leichtem Druck abzuziehen. Mit Süßwasser sollte die Stelle dabei nicht abgespült werden.
Sollten Badende also das Wasser meiden, wenn Feuerquallen auftauchen? Nein, sagte die DLRG-Sprecherin und zog einen Vergleich zu Brennnesseln. "Da wird den Kindern ja auch nicht das Spielen verboten." Eltern sollten generell immer auf ihre Kinder achten und gut auf sie aufpassen.
Zudem bittet die DLRG Badegäste, auf die Empfehlungen der Rettungskräfte und die Beflaggung zu achten. "Wir flaggen im Notfall rot. Dies war aber gestern nicht der Fall auf Fehmarn", sagte die Sprecherin.
Wer sich bei der Bedeutung der Flaggen unsicher sei, könne die Helferinnen und Helfer jederzeit ansprechen.