Hitzige Debatte rund um Bluttat in Bad Lauchstädt: Politiker sehen "Behörden-Versagen"

Bad Lauchstädt/Magdeburg - Nach dem tödlichen Beziehungsstreit zwischen einem 61-Jährigen und dessen 59-jähriger Ex-Partnerin schwebt weiter eine zentrale Frage über den Geschehnissen: Hätte der mutmaßliche Täter nicht längst von der zuständigen Waffenbehörde entwaffnet werden müssen?

In der vergangenen Woche soll ein 61-Jähriger seine Ex-Partnerin und sich selbst erschossen haben. Die schreckliche Tat löste viele Diskussionen aus.
In der vergangenen Woche soll ein 61-Jähriger seine Ex-Partnerin und sich selbst erschossen haben. Die schreckliche Tat löste viele Diskussionen aus.  © Heiko Rebsch/dpa

Die Behörde beantwortet diese Frage mit einem "Nein". Es habe keine rechtliche Grundlage gegeben. Das sehen unter anderem die Landtagsfraktionen der Grünen und der Linken in Sachsen-Anhalt anders.

"Die von ihrem Ex-Partner getötete Schulmitarbeiterin könnte wohl noch leben, wenn die zuständigen Behörden ihre Arbeit tatsächlich getan hätten", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Striegel (41), am Donnerstag.

Ein Waffenverbot sei "möglich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen missbräuchlich verwendet werden sollen", betonte Striegel. "Die nachweisliche Gewaltandrohung gegenüber der Ex-Partnerin und die Befürchtung des Waffeneinsatzes stellen solche Tatsachen dar."

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Der 61-jährige Mann und seine 59-jährige Ex-Partnerin waren vergangene Woche tot in der Wohnung der Frau in Bad Lauchstädt (Saalekreis) aufgefunden worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann die Frau tötete. Der 61-Jährige war legal im Besitz von Schusswaffen.

Er soll Wochen vor den tödlichen Schüssen auf seine Ex-Partnerin diese im Straßenverkehr im Rahmen eines Streits genötigt haben, hieß es von der Kreisverwaltung. Daraufhin wurde die Waffenbehörde über eine anschließend gefertigte Anzeige informiert.

Tödlicher Beziehungsstreit soll weiterhin Thema im Landtag bleiben

Sebastian Striegel (41) kritisierte am Donnerstag die Sicherheitsbehörden, die schon vor der Tat auf den 61-Jährigen aufmerksam gemacht worden waren.
Sebastian Striegel (41) kritisierte am Donnerstag die Sicherheitsbehörden, die schon vor der Tat auf den 61-Jährigen aufmerksam gemacht worden waren.  © Ronny Hartmann/dpa

Es stelle sich die Frage, warum die Polizei nicht versuchte, die Waffen und auch das als Waffe verwendete Auto als Gefahrenabwehrmaßnahme sicherzustellen beziehungsweise auch den Führerschein des Betreffenden sicherzustellen, sagte Striegel. Er sehe hier "Behördenversagen".

Auch die Linken-Fraktion widerspricht der Einschätzung des Saalekreises. "Was die Waffenbehörde vorbringt, überzeugt in keiner Weise", so Henriette Quade (38), innenpolitische Expertin der Linken. "Selbstverständlich" bestünden Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes aufgrund der bisherigen Ereignisse und der Angriffe auf die Frau. Das Waffengesetz biete hier sehr wohl die Möglichkeit zum Eingreifen.

Die Verwaltung des Saalekreises hatte erklärt, die Zuverlässigkeit des Mannes geprüft zu haben und keinen Tatbestand erkannt zu haben. Ebenso war der Mann den Angaben nach bisher auch nicht wegen Gewalttätigkeit in polizeilichen Präventivgewahrsam genommen worden.

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Für die Fraktionen der Linken und der Grünen müsse nun aufgeklärt werden, an welcher Stelle die aufziehende Gefahr nicht erkannt und entsprechend gehandelt wurde. "Zu klären bleibt, was konkret die Polizei mit welcher Dringlichkeit übermittelt hat", sagte Quade.

Das Innenministerium will derweil die Vorgänge noch nicht abschließend bewerten. Der Fall werde "derzeit auch im Hinblick auf das Handeln der Waffenbehörde überprüft", sagte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag. Man könne auch aufgrund der aktuellen Ermittlungen keine Bewertung abgeben. Das Thema soll in den kommenden Tagen auch im Landtag besprochen werden.

Titelfoto: Montage Heiko Rebsch/dpa ; Ronny Hartmann/dpa

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