Wirbel um nicht vernichtete Waffe: Ministerium entschuldigt sich!

Magdeburg - Im Streit um eine nicht ordnungsgemäß vernichtete Maschinenpistole bei der Polizei hat sich Sachsen-Anhalts Innenministerium beim Landesrechnungshof entschuldigt. Das bestätigten beide Behörden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Eine Maschinenpistole im Besitz der Polizei Sachsen-Anhalt hätte vernichtet werden sollen - dies erfolgte aber wesentlich später als vorgesehen. (Symbolbild)
Eine Maschinenpistole im Besitz der Polizei Sachsen-Anhalt hätte vernichtet werden sollen - dies erfolgte aber wesentlich später als vorgesehen. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Hintergrund war eine Auseinandersetzung, ob es sich bei dem Objekt um eine Attrappe handelte oder nicht.

Innenstaatssekretär Klaus Zimmermann (61, CDU) übernahm dafür bereits im Februar die Verantwortung, wie erst jetzt bekannt wurde. Er habe Formulierungen falsch assoziiert und Ministerin Tamara Zieschang (53, CDU) "falsch informiert", heißt es in dem Schreiben an den Rechnungshof.

"Hierfür möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen. Tatsächlich lagen dem Landesrechnungshof keine Informationen dazu vor, dass die AK47 eine Dekorationswaffe war."

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Der Landesrechnungshof hatte bei Sachsen-Anhalts Polizei erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. Die Prüfer bemängelten teils gravierende Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen und mahnten eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.

Dabei ging es auch um eine Waffe, die laut Aktenlage schon längst hätte vernichtet sein müssen. Die Vernichtung wurde erst später nachgeholt.

Maschinenpistole nicht vernichtet: Innenministerium gibt Waffe als Attrappe aus

Das Innenministerium entschuldigte sich dafür beim Rechnungshof.
Das Innenministerium entschuldigte sich dafür beim Rechnungshof.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Innenministerium hatte den Fall so dargestellt, dass es sich bei dem Objekt um eine Attrappe handelte. Es sei eine "nicht beschussfähige Anscheinswaffe" gewesen, hieß es. Anscheinswaffen sind Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.

Laut Waffengesetz dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Im Innenausschuss des Landtags sagte die Innenministerin, der Rechnungshof habe bei seiner Darstellung die wesentliche Information weggelassen, dass es sich um eine Waffenattrappe gehandelt habe.

Der Rechnungshof hatte das zurückgewiesen. Im Schriftverkehr mit dem Innenministerium sei stets von einem Sturmgewehr AK 47 und nie von einer Waffenattrappe die Rede gewesen, so die Behörde.

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Die Auswertung des Vorgangs dürfte nächste Woche im Innenausschuss erneut eine Rolle spielen. Staatssekretär Zimmermann bekräftigte in dem Schreiben, man behandle die Feststellungen des Landesrechnungshofes mit der gebotenen Dringlichkeit. "Auch die Einsetzung einer landesweiten Projektgruppe verdeutlicht nach unserer Auffassung, dass wir die Feststellungen Ihres Hauses zum Anlass genommen haben, das Asservatenmanagement der Landespolizei grundlegend zu reformieren."

Die Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Asservaten erarbeiten. Dabei wird auch eine Zusammenarbeit mit dem Justizbereich geprüft. Ziel ist am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Landespolizei.

Titelfoto: Bildmontage: Friso Gentsch/dpa , Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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