Es geht wieder los! Das sind Sachsens Corona-Regeln für den Herbst

Dresden - Alles bleibt anders: Wenn das Kabinett in zwei Wochen eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, gilt in Sachsen im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Im Fernverkehr muss es laut Bundesverordnung hingegen eine FFP2-Maske sein. Herzlich willkommen im Regelirrsinn!

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (64, SPD) muss Sachsen durch einen weiteren Corona-Herbst leiten.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (64, SPD) muss Sachsen durch einen weiteren Corona-Herbst leiten.  © Petra Hornig

Die mittlerweile 60. Corona-Schutz-Verordnung orientiere sich im Wesentlichen an den Regelungen, die der Bund im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt hat, so Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (64, SPD) am gestrigen Dienstag in Dresden.

Das heißt: dreimal testen pro Woche für Mitarbeiter in den Krankenhäusern und in der Pflege sowie FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen.

Bei der Testpflicht will Sachsen Ausnahmen für Postboten, Begleitpersonen und Kinder unter 6 Jahren machen, im ÖPNV soll "nur" die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten.

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Lockdowns? Nein! Schulschließungen? Ebenfalls nein! Sollten die Neuinfektionen stark ansteigen, könnte eine Maskenpflicht in Innenräumen greifen. Ab welchem Wert, ist offen.

Am 27. September wird das sächsische Kabinett die neue Verordnung voraussichtlich verabschieden.

Bundesweit gilt ab 1. Oktober FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr. Im ÖPNV muss dann in Sachsen aber "nur" eine medizinische Maske getragen werden.
Bundesweit gilt ab 1. Oktober FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr. Im ÖPNV muss dann in Sachsen aber "nur" eine medizinische Maske getragen werden.  © IMAGO/Waldmüller

Gelten soll sie ab 1. Oktober - und dann (wahrscheinlich) bis 7. April 2023.

Titelfoto: IMAGO/Waldmüller

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