Fördergeld-Panne: Minister Günther hat Hilfsplan für Sachsens Bauern

Dresden - Fördermittel-Drama: Bei den "verspäteten" Flächenzahlungen für Sachsens Bauern hat die Staatsregierung nun eine Lösung gefunden. Vor Ende Februar fließt allerdings kein Geld. Dafür werden finanzielle Nachteile ausgeglichen.

Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarförderung kommen zwar voraussichtlich erst im Februar. Dafür werden finanzielle Nachteile ausgeglichen.
Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarförderung kommen zwar voraussichtlich erst im Februar. Dafür werden finanzielle Nachteile ausgeglichen.  © dpa/Kristin Schmidt

Der Aufschrei war groß, als bekannt wurde, dass die Direktzahlungen aus dem Topf der EU-Agrarförderung in diesem Jahr nicht wie sonst Ende Dezember kommen.

Im Landtag wurde eilends eine Sondersitzung anberaumt, sächsische Bauern protestierten mit rund 300 Treckern vor dem Landtag, die AfD und Teile der CDU forderten die Entlassung von Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (50, Grüne).

Der verkündete am Dienstag die einvernehmlich mit den Koalitionspartnern beschlossene Lösung: Die Zahlungen kommen spätestens Ende Februar. Damit befinde sich Sachsen immer noch im gesetzlichen Zeitkorridor, der eine Auszahlung bis Juni vorsieht, stellte Günther klar.

So oft musste die Polizei in der Walpurgisnacht ausrücken
Sachsen So oft musste die Polizei in der Walpurgisnacht ausrücken

Ein Vorschuss oder eine Teilzahlung sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen.

Landesbauernpräsident Torsten Krafczyk (48) dürfte mit der gefundenen Lösung leben können.
Landesbauernpräsident Torsten Krafczyk (48) dürfte mit der gefundenen Lösung leben können.  © Steffen Füssel

Betriebe können Nachteilsausgleich beantragen

Am 1. November hatten Sachsens Bauern gegen die verzögerte Auszahlung vor dem sächsischen Landtag demonstriert.
Am 1. November hatten Sachsens Bauern gegen die verzögerte Auszahlung vor dem sächsischen Landtag demonstriert.  © Roland Halkasch

Und das kommt obendrauf: Für mögliche Zusatzkosten für Überbrückungskredite oder Stundungen gibt es einen Nachteilsausgleich in Höhe von einem Prozent der individuellen Direktzahlung. Er wird pauschal ausgezahlt, und kann grundsätzlich von jedem der rund 7000 betroffenen Betriebe beantragt werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro. Die Anträge können ab März gestellt werden. Insgesamt steht ein Budget von zwei Millionen Euro zur Verfügung.

"Die Agrarförderung gerade im Bereich der Direktzahlungen ist mittlerweile hoch kompliziert", sagte Günther und plädierte dafür, künftig ein einfacheres Verfahren anzustreben.

Titelfoto: Montage: dpa/Kristin Schmidt, Steffen Füssel

Mehr zum Thema Sachsen: