Was Ihr vorm Knallen wissen müsst: Heute startet der Verkauf von Böllern und Raketen
Dresden - Feuer frei: Am heutigen Samstag startet der Verkauf von Silvesterknallern. Beim Kauf, aber auch beim Zünden von Böllern & Co. gilt es einiges zu beachten. Ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen. Oder Schlimmeres.

Ein Toter, eine ganze Reihe von Verletzten und jede Menge Sachschäden: Das ist die sächsische Silvesterbilanz des letzten Jahreswechsels.
Aber es geht auch anders. Um Schäden jedweder Art zu vermeiden, empfiehlt die Landesdirektion, die Hinweise auf den Feuerwerkskörpern unbedingt zu beachten. So müssen Batterien und Raketen oft mit einem Mindestabstand von acht Metern abgebrannt werden.
Aber Vorsicht ist schon beim Kauf geboten: In der EU zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine vierstellige Kennnummer (etwa 0589) sowie eine Registriernummer (etwa 0589-F2-0123).
Zusätzliche Sicherheit bietet die BAM-Nummer (etwa BAM-F2-0344), die für in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper steht.
Böllerverbote wie während der Pandemie gibt es übrigens nicht. Wann geböllert werden darf, regeln die Polizeiverordnungen, von Silvester 0 Uhr bis 24 Uhr am Neujahrstag.
Und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, so will es die Leipziger Verordnung etwa.



Bis zu fünf Jahre Knast für unsachgemäßen Umgang mit Knallern und Böllern

Aber auch das Sprengstoffgesetz ist zu beachten. Es untersagt das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Wer dennoch erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. "Polenböller" zu zünden, herzustellen oder auch nur zu verkaufen, kostet bis 50.000 Euro. Oder die Freiheit. Bis zu drei Jahre Knast sind möglich.
"Wer andere durch einen unsachgemäßen Umgang schädigt, begeht eine Körperverletzung", so die Landesdirektion. Darauf stehen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Dann vielleicht doch besser zu Wunderkerzen und Knallerbsen greifen. Die gehören in die Feuerwerkskategorie F1 und dürfen das ganze Jahr über ver- und gekauft werden. Aber auch dabei gilt eine Altersgrenze. Unter zwölf - keine Chance!
Titelfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul